Die vom gewöhnlichen Umsatzprozess unabhängige Vermögensumschichtung durch Veräußerungsmaßnahmen kann über folgende drei Maßnahmen erreicht werden:

  • Kapitalfreisetzung durch den Verkauf von (nicht) betriebsnotwendigem Sachvermögen.
  • Kapitalfreisetzung durch den Verkauf von (nicht) betriebsnotwendigem Finanzvermögen, insbesondere von Forderungen.
  • Kapitalfreisetzung durch Rationalisierungsmaßnahmen.

Der Finanzierungseffekt der ersten beiden Maßnahmen ergibt sich aus der Veräußerung bestimmter Teile des Anlage- oder Umlaufvermögens. Werden Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens veräußert, hat dies einen Aktivtausch zur Folge. Sachvermögen wird in Geldvermögen umgewandelt, das dem Unternehmen zur freien Disposition zur Verfügung steht. Neben dem Aktivtausch kann es auch zu einer Bilanzverlängerung kommen, wenn beim Verkauf der Vermögensgegenstände stille Reserven realisiert werden. Stille Reserven liegen vor, wenn der Marktwert eines Vermögensgegenstandes den Buchwert übersteigt. Der in diesem Fall über die Freisetzung des gebundenen Kapitals hinaus erzielte Gewinn unterliegt der Besteuerung und muss eventuell an die Eigentümer des Unternehmens ausgeschüttet werden. Neben die Finanzierung aus Vermögensumschichtung tritt ein Selbstfinanzierungseffekt (Selbstfinanzierung) in Höhe des versteuerten und nicht ausgeschütteten Gewinns.

Relativ einfach gestaltet sich die Veräußerung von Vermögensgegenständen, wenn nicht betriebsnotwendige Güter verkauft werden. Hierzu zählen insbesondere Wertpapiere, die bei Finanzierungsengpässen relativ einfach über die Börse wieder veräußert werden können. Daneben ist an den Verkauf nicht benötigter Grundstücke oder von Beteiligungen, die nicht mehr zum Kerngeschäft gehören, zu denken. Problematisch ist natürlich der Verkauf betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände, denn durch deren Veräußerung wird ggf. der Leistungserstellungsprozess beeinträchtigt oder gefährdet. Um dies zu verhindern, kann das Sale-And-Lease-Back-Verfahren angewendet werden, bei dem Vermögenspositionen verkauft und sofort wieder von dem Unternehmen angemietet werden. Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass dem Unternehmen durch den Verkauf liquide Mittel zufließen, dass aber dennoch auf die betriebliche Nutzung der entsprechenden Gegenstände nicht verzichtet werden muss.

Für eine Veräußerung eignen sich unter finanziellen Gesichtspunkten insbesondere solche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,

  • die zu einem im Vergleich zu ihrer Ertragskraft hohen Preis verkauft werden können,
  • die das genutzte Kreditvolumen und Kreditpotenzial nicht negativ beeinflussen,
  • die bei ihrer Veräußerung möglichst keinen Buchverlust zur Folge haben,
  • deren Veräußerung die Leistungsfähigkeit und die Marktposition des Unternehmens nicht beeinträchtigt sowie
  • deren Verkauf zugleich produktpolitischen Zwecken dient, z. B. durch den Verkauf nicht mehr benötigter Maschinen nach einer Straffung des Produktprogramms.

Vermögensumschichtungen innerhalb des Umlaufvermögens haben i. d. R. keinen so hohen Finanzierungseffekt wie Veräußerungen von Teilen des Anlagevermögens. Das Umlaufvermögen steht dem Unternehmen nicht langfristig zur Verfügung, sondern wird im Rahmen des regulären Umsatzprozesses bereits nach kurzer Zeit wieder veräußert, sodass der aus einem vorgezogenen Verkauf resultierende Liquiditätsgewinn geringer ist. Eine Kapitalfreisetzung im Umlaufvermögen kann prinzipiell erfolgen durch

  • eine Reduzierung der Vorräte (z. B. durch eine Reduzierung des Lagerbestandes),
  • einen Abbau der Forderungen (z. B. durch die Gewährung erhöhter Zahlungsanreize oder eine verschärfte Kontrolle der Zahlungseingänge) oder Verkauf der Forderungen (z. B. durch Factoring, Fortfaitierung oder  Asset Backed Securities) sowie
  • eine Verringerung der Liquiditätsreserven (z. B. durch den Verkauf von Wertpapieren).

Genauso wie bei den soeben beschriebenen Varianten der Innenfinanzierung wird auch bei Rationalisierungsmaßnahmen mit finanzwirtschaftlichen Folgen bisher gebundenes Kapital frei gesetzt, das anschließend an anderer Stelle im Unternehmen eingesetzt werden kann. Rationalisierungsmaßnahmen sind dadurch gekennzeichnet, dass nach ihrer Umsetzung eine gegebene Leistung mit geringerem Arbeits-, Zeit- und Kapitalaufwand erbracht werden kann. Die Finanzierungswirkung von Rationalisierungsmaßnahmen besteht folglich in einer Reduzierung der leistungsbedingten Bindung finanzieller Mittel.

Daneben können Rationalisierungsmaßnahmen auch die Steigerung der Effizienz von Produktionsverfahren bewirken. Dadurch wird keine direkte Kapitalfreisetzung erreicht, es kommt vielmehr zu einer Reduktion der Aufwendungen und damit zu einer Erhöhung des Gewinns. Welcher langfristige Finanzierungseffekt hierdurch erzielt wird, hängt von der Gewinnverwendungsentscheidung (ggf. offene Selbstfinanzierung) ab. Rationalisierungsmaßnahmen, die auf die Steigerung der Effizienz von Produktionsverfahren abzielen, bewirken im Gegensatz zu Rationalisierungsmaßnahmen, die lediglich ...

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