Für kleinere Unternehmen sind Sparkassen und Genossenschaftsbanken nach wie vor Hauptgeldgeber. Das Angebot attraktiver Finanzierungsalternativen, die für die breite Unternehmensschicht verfügbar sind, ist zwar in den letzten Jahren gewachsen, aber immer noch überschaubar und der Bedarf deutlich größer als das Angebot. Der so genannte "Graue Kapitalmarkt" für Private Equity, Beteiligungskapital über Vertriebskanäle und ähnliche Kapitalquellen sind für kleinere Unternehmen oft eher ungeeignet oder zu teuer. Auch Crowdfunding ist für viele Investitionen, Branchen und Unternehmen (noch) wenig geeignet.

Die hohe Abhängigkeit der meisten Unternehmen von Fremdkapital führt dazu, dass man in der Regel ohne Bank nicht auskommt. Deshalb wird nachfolgend in der Hauptsache von der Bank als Geldgeber gesprochen, vieles ist auch auf andere Geldgeber übertragbar.

Ein Banker handelt wie ein Kaufmann

Nun ist die Bank ein scheinbar trügerischer Freund. Das Bild des Bankers, der dem Unternehmer bei Sonnenschein den Regenschirm reicht und ihn ihm wieder nimmt, sobald die ersten Tropfen fallen, ist bekannt. Auch wenn es oft so empfunden wird, wird den Banken mit diesem Bild häufigUnrecht getan. Natürlich wollen Banken profitable Geschäfte tätigen. Und das Kreditgeschäft hat seine eigenen Regeln. Der Zeitungsverkäufer wird morgens nicht lange überlegen, ob er dem Passanten eine Zeitung verkaufen soll oder nicht, da er den Kaufpreis direkt in bar erhält. Bei einer Kreditanfrage sieht das anders aus: Hier muss zunächst das Ausfallrisiko eingeschätzt werden, bevor es zum Geschäft kommt. Denn Kredite werden in der Regel über viele Jahre kontinuierlich getilgt.

Und wenn man sich verdeutlicht, wie viele neue "gute" Kredite eine Bank machen muss, um einen ausgefallenen Kredit auszugleichen, wird deutlich, wie verantwortungsvoll das geschehen muss.

Wenn die Bank Geld gibt, ist sie zweifelsfrei beim Unternehmer willkommen. Doch schon nach kurzer Zeit geht es los … BWA, Planung, Vermögensstatus, Bilanz, Nachweise etc. werden immer wieder angefordert. Manche Banken verschicken Anfang des Jahres eine lange Checkliste, wann welche Unterlagen innerhalb des kommenden Jahres einzureichen sind. Die ausgereiften Überwachungssysteme der Banken sorgen für die pünktliche Mahnung, wenn Unterlagen fehlen.

 
Praxis-Tipp

Gewünschte Unterlagen mit dem Kreditinstitut absprechen

Wenn unklar ist, welche Unterlagen und Informationen in welchem zeitlichen Rhythmus für die Bank sinnvoll und wichtig sind, fragen Sie nach und vereinbaren Sie, wann die Bank welche Unterlagen erhält, z. B. quartalsweise die BWA, die Bilanz, die Finanzplanung etc.

Informationsbedürfnis der Banken

Die Banken tun das nicht, um ihre Kunden zu ärgern. Im Gegenteil! Die in den letzten 10 Jahren deutlich verschärften gesetzlichen Vorschriften für Banken ( u. a. KWG Kreditwesengesetz, verschärfte Bankenaufsicht und "MAK" – Mindestanforderungen für das Kreditgeschäft) verpflichten die Banken dazu und haben bei Nichteinhaltung ernsthafte Folgen für die Bank. Mit § 18 des KWG sind die Banken verpflichtet, sich ständig über die wirtschaftliche Situation ihrer Kreditnehmer informiert zu halten. Fehlende Informationen , insbesondere bei kritischen Engagements, können in letzter Konsequenz zur Kreditkündigung führen.

Wenn man als Unternehmen einen sensiblen, aber unverzichtbaren Partner im Boot sitzen hat, ist man bestens beraten, sorgsam mit ihm umzugehen. Zumal ein Hausbankwechsel für mittelständische Unternehmen nur selten in schwierigeren Situationen möglich ist.

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