Ziele

Ziel des Prozesses Steuern ist es, den steuerlichen Erfolg der Unternehmenstätigkeit zu ermitteln und abzugrenzen, den steuerlichen Compliance-Regelungen gerecht zu werden sowie festgelegte, steueroptimierende Strategien anzuwenden.

Inhalte

Der Hauptprozess beinhaltet den Ansatz und die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter aus der steuerrechtlichen Perspektive sowie als Endergebnis die Erstellung der Steuerbilanz. Im Vordergrund steht die Ermittlung des steuerlichen Gesamterfolges des Unternehmens unter Einhaltung erforderlicher/bestimmter Richtlinien und Normen/Gesetze, wie u. a. dem Maßgeblichkeitsprinzip (vgl. Abb. 10). Die Steuerbilanzpolitik, latente Steuern, Konzernsteuerquote bzw. die internationale Erfolgsabgrenzung und das Tax Risk Management stellen besondere Aspekte des Steuerprozesses dar.

Abb. 10: Gestaltung des Steuerprozesses

Steuerstammdaten

Im Rahmen der Stammdatenpflege sind alle steuerrelevanten Daten der Gesellschaften, wie z. B. länderspezifische Steuersätze, Hebesätze, Freibeträge und Verrechnungssätze zu pflegen.

Steuerbilanz

Unter Berücksichtigung der Steuergesetzgebung und Bilanzierungs-/Bewertungsrichtlinien (insbes. steuerliche Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte ebenso wie Bilanzierungsverbote) wird aus dem handelsrechtlichen Abschluss die Steuerbilanz und (bei Bedarf) -GuV entwickelt. Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz sind entsprechend zu dokumentieren.

Laufende Steuern

Ausgehend von dem so ermittelten steuerbilanziellen Gewinn kann die laufende Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer unter Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen ermittelt werden. Maßgeblich hierfür ist der steuerliche Gewinn des Unternehmens. Im Rahmen der Berechnung der laufenden Steuern sind mögliche Steuerfreibeträge und steuerliche Verlustvorträge zum Abzug zu bringen. Die berechnete Steuer ist ferner mit den geleisteten Vorauszahlungen zu verrechnen, um die noch zu buchende Steuerforderung bzw. -rückstellung zu ermitteln und die erforderlichen Abschlussbuchungen anzuweisen.

Latente Steuern

Neben der Ermittlung der laufenden Steuern ist aufgrund von Bewertungsunterschieden die Berechnung und Verbuchung von latenten Steuern vorzunehmen. Hierzu gilt es in einem ersten Schritt die Höhe der Bewertungsunterschiede zwischen internationaler sowie lokaler Handels- und Steuerbilanz zu bestimmen und zu klassifizieren (erfolgswirksame vs. -neutrale sowie temporäre vs. permanente Unterschiede). Permanente Bewertungsunterschiede sind abzugrenzen, da hierauf keine latenten Steuern berechnet werden. Hinsichtlich der verbleibenden Bewertungsunterschiede sind die latenten Steuern rechnerisch zu ermitteln und entsprechend der fortgeführten Bewertungsunterschiede fortzuschreiben. Ferner ist auch die Werthaltigkeit der Verlustvorträge zu prüfen und unter Umständen hieraus resultierende latente Steuern zu ermitteln. Die aktiven latenten Steuern sind insgesamt auf ihre Werthaltigkeit zu untersuchen. In einem letzten Schritt sind die Abschlussbuchungen für die latenten Steuern zu ermitteln und eine Buchungsanweisung an die Hauptbuchhaltung zu übermitteln.

Anhangangaben

Ein weiterer Bestandteil des Hauptprozesses Steuern ist die Zusammenstellung der steuerlich relevanten Informationen für die benötigten Anhangangaben (wie z. B. Zusammensetzung des Steueraufwandes (Überleitungsrechnung), Steuerquote, Entwicklung und Zusammensetzung der latenten Steuern, Entwicklung der Verlustvorträge, Werthaltigkeit). Darauf aufbauend sind die Anhangangaben für Kapital- und Personenhandelsgesellschaften gemäß § 285 Nr. 29 HGB zu erstellen.

Steuerdeklaration

Die vorstehend erläuterten Schritte sind maßgeblich für die Durchführung der Steuerdeklaration. Zur Vorbereitung der Steuerdeklaration sind die notwendigen Nachweise und Belege vollständig zu erfassen, sinnvoll zu ordnen und zusammenzuführen. Ferner gilt es die steuerlichen Daten, die sich dem Jahresabschluss entnehmen lassen, in die Steuererklärungsvordrucke zu überführen. Dabei sind auch aktuelle Sachverhalte zu berücksichtigen, die nach dem Abschlusszeitpunkt bekannt geworden sind. Die aufgrund der Steuerveranlagungen durch das Finanzamt erlassenen Bescheide und/oder Feststellungen sind zu prüfen. Sollten die Bescheide von den eingereichten Steuererklärungen abweichen, sind ggf. Rechtsbehelfe einzulegen und/oder Anträge auf Änderung der Bescheide zu stellen.

Umsatzsteuerlast

Der Hauptprozess Steuern umfasst darüber hinaus auch die Ermittlung der Umsatzsteuerlast. Die ermittelte Umsatzsteuerlast ist in den monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu erklären. Ferner ist für das gesamte Wirtschaftsjahr eine Umsatzsteuerjahreserklärung einzureichen. Für die Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung ist eine Umsatzsteuer-Verprobung durchzuführen. Abschließend ist die Abschlussbuchung für die ermittelte Umsatzsteuerlast zu ermitteln und zur Buchung anzuweisen.

Steuerrisiken

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Prozesses Steuern stellt die Erfassung und Berücksich...

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