Ziele

Für einen Konzern als Unternehmensverbund ist, übergeordnet zu den Einzelabschlüssen der rechtlich selbstständigen Unternehmen, ein Konzernabschluss zu erstellen. Dieser bildet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unter der Fiktion einer rechtlichen Einheit ab, d. h. der Konzern wird so dargestellt, als handle es sich um eine Einzelgesellschaft. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, eine höhere Transparenz für Investoren und andere Stakeholder zu schaffen, da bei der Konsolidierung Kapital sowie Lieferungs- und Leistungsverflechtungen zwischen den Konzernunternehmen eliminiert werden.

Inhalte

Der Konzernabschluss besteht aus einer Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie der Berichterstattung im Anhang. Die für die Erstellung erforderliche Konsolidierung gliedert sich in verschiedene Prozesse, wobei die Kapital- und Schuldenkonsolidierung, die Zwischenergebniseliminierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung wesentliche Bestandteile darstellen (vgl. Abb. 9). Die technische Umsetzung erfolgt üblicherweise durch die Verwendung eines Tabellenkalkulationsprogramms oder mit Hilfe einer Konsolidierungssoftware.

Abb. 9: Gestaltung des Konzernabschlusses

Stammdaten

Voraussetzung einer sachgerechten Konsolidierung ist die Eingabe und regelmäßige Pflege der Stammdaten der einzubeziehenden Gesellschaften. Hierzu gehören neben den Identifikationsmerkmalen einzelner Gesellschaften (insbesondere Gesellschaftsnummern und -namen) z. B. Kontenpläne, Währungsangaben, Konsolidierungsbeziehungen und -hierarchien.

Überprüfung und Freigabe auf Ebene der Einzelgesellschaft

Ausgangspunkt der Konsolidierung ist das Einholen der Reporting Packages der Tochtergesellschaften. Diese Daten sind im Rahmen einer ersten Validierung hinsichtlich Konsistenz und Plausibilität zu überprüfen. Sofern hierbei Auffälligkeiten auszumachen sind, bedarf es einer Nachverfolgung und unter Umständen einer Korrektur. Nach Abschluss dieser Validierung und ggf. notwendigen Anpassungen ist eine finale Freigabe durch die einzelne Gesellschaft vorzunehmen, bevor weitere Schritte auf Ebene des Konzernabschlusses erfolgen. Notwendige Voraussetzung für eine weitere Verarbeitung ist regelmäßig auch das Vorliegen eines durch den Abschlussprüfer geprüften Reporting Packages. Der Bericht zur Prüfung nach handelsrechtlichen Vorgaben (Statutory Audit) liegt demgegenüber, sofern dieser gesetzlich notwendig ist, häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt, idealerweise zeitnah zur Fertigstellung des Konzernabschlusses, vor.

Intercompany-Abstimmung

In der nächsten Validierungsphase sind die konzerninternen, zu eliminierenden Lieferungs- und Leistungsbeziehungen nachzuvollziehen. Die Angaben der einzelnen Gesellschaften sind hinsichtlich ihrer Konsistenz zu überprüfen. Bei dieser Intercompany-Abstimmung sind auf Saldenebene oder alternativ für Einzelposten Abgleiche vorzunehmen. Dabei festgestellte Differenzen sind zu klären und anzupassen. Dies erfolgt idealerweise auf Ebene des Einzelabschlusses mit anschließendem erneutem Upload der Daten in das Konsolidierungstool. Die in diesem Zuge überprüften Daten sind abschließend für die weitere Verarbeitung freizugeben.

Konsolidierungsschritte

Zentrales Element der Erstellung des Konzernabschlusses ist die Eliminierung konzerninterner Beziehungen. Notwendige Voraussetzung, um diese Verrechnungen vornehmen zu können, ist die Umrechnung der in lokaler Währung geführten Abschlüsse in die Konzernwährung. Sofern die Einzelabschlüsse nicht unter Beachtung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt wurden, sind auch diese Anpassungen – zur Aufstellung der sog. Handelsbilanz II – vorzunehmen, bevor die Daten zu einem Summenabschluss aggregiert werden können. Hieran schließen sich die verschiedenen Konsolidierungsschritte an: im Einzelnen die Aufwands- und Ertragskonsolidierung inkl. Eliminierung der Beteiligungserträge, Zwischenergebniseliminierung, Schuldenkonsolidierung, Kapitalkonsolidierung (z. B. Erst- und Folgekonsolidierung, Kapitalerhöhung, sukzessiver Erwerb). Zudem sind ggf. weitere Anpassungsbuchungen auf Konzernebene notwendig, wie z. B. Wertberichtigungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert oder die Bilanzierung latenter Steuern. Auch können sich in dieser Phase noch sog. "Late Adjustments" – hierbei handelt es sich um originäre Anpassungen des Buchungsstoffs, die nicht mehr durch ein vollständiges Einspielen eines Einzelabschlusses in die Konzerndaten erfasst werden – auf den Konzernabschluss niederschlagen.

Konzernabschluss

Mit Vorliegen des konsolidierten Abschlusses lässt sich eine weitere Validierungs-Phase anschließen. Wesentliche Abweichungen gegenüber dem Vorjahr und den Daten aus den Einzelabschlüssen sowie einer (konsolidierten) Planung sind hierbei inhaltlich nachzuvollziehen. Sofern diese Abweichungen auf Buchungsfehler bzw. Fehler in der Datenerfassung zurückzuführen sind, ist zu prüfen, ob – in Abhängigkeit von...

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