Es dürfen nur Wirtschaftsgüter mit einem Festwert ausgewiesen werden, wenn es sich um eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern handelt, die eine ähnliche oder gleiche Funktion erfüllen. Festwerte werden daher vor allem bei gleichartigen Wirtschaftsgütern gebildet, wie z. B. bei

  • Hotelgeschirr oder Hotelbettwäsche
  • Büroeinrichtungen,
  • Gerüst- und Schalungsteilen im Baugewerbe,
  • Laboreinrichtungen,
  • Mess- und Prüfgeräten,
  • Modellen,
  • Rebstöcken im Weinanbau,
  • Geschäftsausstattungen,
  • maschinellen Anlagen,
  • Hilfsstoffen (Kleinmaterial, Werkzeuge, Schrauben, Ersatzstoffe),
  • Verbrauchsstoffen und Rohstoffen.

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