Seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) 2010 ist das vorherige Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern aufgehoben und durch ein Wahlrecht ersetzt. Dadurch hat sich das HGB den IFRS angenähert, ohne deren Komplexität nachzuvollziehen.

Durch die Aktivierung von Entwicklungskosten wird zunächst der Aufwand verringert und die Eigenkapitalbasis gestärkt.

Vor allem auf Mittelständler, die sich bisher nicht mit der Aktivierung von Entwicklungsprojekten auseinandergesetzt haben, kommt damit eine Menge Arbeit zu.

Diese Aktivierung hat gleichzeitig direkte Auswirkungen auf das Controlling. Wie können die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, ohne die Kreativität der Angestellten in den Bereichen F+E zu sehr einzuschränken?

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