Außenwirtschaftliche Bestimmungen zielen in der Regel auf die Durchsetzung wirtschafts-, außenpolitischer oder humanitärer Vorgaben der UN, der EU oder Deutschlands ab. Sie können güter- oder dienstleistungsbezogen sein, sich auf bestimmte Staaten, Wirtschaftszweige oder Personen beschränken oder eine Kombination dieser Merkmale aufweisen.

Hierbei geht es vor allem um

  • Rüstungsgüter, Waffen, Munition, Folter- und Unterdrückungsinstrumente, chemische oder kerntechnische Massenvernichtungsmittel,
  • Kerntechnische Anlagen und Ausrüstungen zur Energiegewinnung,
  • Güter, Stoffe oder technische Komponenten und IT-Anwendungen, die hierfür verwendet werden können (Dual Use-Güter)

und/oder

  • landwirtschaftliche Produkte, Tiere, Pflanzen, Holz, Lebensmittel
  • Chemikalien
  • Betäubungs- oder Arzneimittel
  • und länderunabhängige personenbezogene Embargos (z. B. die EG-Terrorismusverordnungen)

Obwohl die Formulierung "Exportkontrolle" gebräuchlich ist, geht es auch um

Importbeschränkungen, Service- und Know-how-Transferleistungen ins und im Ausland, Handels- und Vermittlungsverbote und Kennzeichnungsvorschriften für importierte Güter. Daher ist zu überlegen, ob für die unternehmensübergreifende Koordination solcher Pflichten im Rahmen des Compliance Management Systems nicht der Begriff "Außenwirtschaftskontrolle" oder "Trade Compliance" gewählt werden sollte.

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