Kommentar

Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz nimmt das BMF in einem 24-seitigen Schreiben insbesondere zu folgenden Aspekten Stellung:

  • Versicherungen i.S.d. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG;
  • Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird;
  • Kapitalversicherung mit Sparanteil;
  • Sonderformen (fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, Direktversicherungen, Pensionskasse und -fonds);
  • Absicherung weiterer Risiken;
  • Erlebensfall oder Rückkauf;
  • Steuerpflichtiger;
  • Berechnung des Unterschiedsbetrags;
  • Werbungskosten;
  • Nachweis der Besteuerungsgrundlagen;
  • Kapitalertragsteuer;
  • Anwendungsregelungen.
 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF-Schreiben vom 22.12.2005, IV C 1 – S 2252 – 343/05

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