Kommentar
Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz nimmt das BMF in einem 24-seitigen Schreiben insbesondere zu folgenden Aspekten Stellung:
- Versicherungen i.S.d. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG;
- Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird;
- Kapitalversicherung mit Sparanteil;
- Sonderformen (fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, Direktversicherungen, Pensionskasse und -fonds);
- Absicherung weiterer Risiken;
- Erlebensfall oder Rückkauf;
- Steuerpflichtiger;
- Berechnung des Unterschiedsbetrags;
- Werbungskosten;
- Nachweis der Besteuerungsgrundlagen;
- Kapitalertragsteuer;
- Anwendungsregelungen.
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