Rz. 83
Im ersten offengelegten IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2022 ist u. a. gem. IFRS 1.24a (i) eine Abstimmung des Eigenkapitals zum Übergangsstichtag zur IFRS-Eröffnungsbilanz (1.1.2021) zu veröffentlichen. Diese Abstimmung hat folgende Gestalt:
Eigenkapital | ||||
---|---|---|---|---|
HGB-Wert: 31.12.2020/1.1.2021 | 498.300 | |||
+ | Anpassung Vermögenswerte | |||
• | Immaterielle Vermögenswerte/GoF | – 29.500 | ||
• | Sachanlagen | 40.000 | ||
• | Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete | 10.000 | ||
• | Vorräte | 30.000 | 50.500 | |
+ | Anpassung Schulden | |||
• | Kapitalmarktverbindlichkeiten | + 6.977 | ||
• | Rückstellung für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung | + 50.000 | ||
• | 56.977 | |||
+ | Anpassung passive latente Steuern | 4.409 | ||
= | IFRS-Wert: 1.1.2021 | 610.186 |
Rz. 84
Weiterhin ist anzugeben, dass im Zuge des Übergangs von HGB auf IFRS ein Wertminderungsaufwand auf den Geschäfts- oder Firmenwert i. H. v. 22.300 GE gegen die Gewinnrücklagen gebucht wurde.[1]
Zudem ist offenzulegen, dass ein nach HGB erfasster Wertminderungsaufwand i. H. v. 30.000 GE bei den Vorräten beim Übergang zur IFRS-Rechnungslegung aufgehoben wurde.[2]
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