Rz. 83

Im ersten offengelegten IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2022 ist u. a. gem. IFRS 1.24a (i) eine Abstimmung des Eigenkapitals zum Übergangsstichtag zur IFRS-Eröffnungsbilanz (1.1.2021) zu veröffentlichen. Diese Abstimmung hat folgende Gestalt:

 
    Eigenkapital
  HGB-Wert: 31.12.2020/1.1.2021   498.300
+ Anpassung Vermögenswerte    
  Immaterielle Vermögenswerte/GoF – 29.500  
  Sachanlagen 40.000  
  Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete 10.000  
  Vorräte 30.000 50.500
+ Anpassung Schulden    
  Kapitalmarktverbindlichkeiten + 6.977  
         
  Rückstellung für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung + 50.000  
      56.977
+ Anpassung passive latente Steuern   4.409
= IFRS-Wert: 1.1.2021   610.186
 

Rz. 84

Weiterhin ist anzugeben, dass im Zuge des Übergangs von HGB auf IFRS ein Wertminderungsaufwand auf den Geschäfts- oder Firmenwert i. H. v. 22.300 GE gegen die Gewinnrücklagen gebucht wurde.[1]

Zudem ist offenzulegen, dass ein nach HGB erfasster Wertminderungsaufwand i. H. v. 30.000 GE bei den Vorräten beim Übergang zur IFRS-Rechnungslegung aufgehoben wurde.[2]

[1] Vgl. zur Angabepflicht IFRS 1.24c.
[2] Vgl. Rz. 13.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge