Rz. 79
Der in der landesrechtlichen Konzernbilanz angesetzte Restwert für den immateriellen Vermögenswert ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz zu eliminieren, da die Voraussetzungen für die Aktivierung nach IAS 38 am hinreichend verlässlichen Nachweis eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens – unabhängig vom Geschäfts- oder Firmenwert – scheitern.[1]
Mit der Umgliederung der immateriellen Vermögenswerte in den Geschäfts- oder Firmenwert ist auch die auf die immateriellen Vermögenswerte abgegrenzte passive latente Steuer (40 % von 18.000 GE = 7.200 GE) aufzulösen. Dementsprechend erhöht sich im Rahmen der Umgliederung der Geschäfts- oder Firmenwert nur um den Netto-Effekt aus der Eliminierung der immateriellen Vermögenswerte (60 % von 18.000 GE). Der erforderliche Buchungssatz lautet damit:
Geschäfts- oder Firmenwert |
10.800 GE |
passive latente Steuern |
7.200 GE |
an immaterielle Vermögenswerte |
18.000 GE |
Rz. 80
Der durch Umgliederung aus den immateriellen Vermögenswerten zunächst auf 48.300 GE erhöhte Geschäfts- oder Firmenwert ist anschließend einem Asset-Impairment-Test nach IAS 36 zu unterziehen. Nach den Angaben im Sachverhalt wird per 1.1.2021 der erzielbare Betrag für die T-GmbH (eigenständige zahlungsmittelgenerierende Einheit) auf 280.000 GE geschätzt. Nach der Umgliederung unter Rz. 79 ermittelt sich für die zahlungsmittelgenerierende Einheit folgender Buchwert:
Geschäfts- oder Firmenwert (vorläufiger; vgl. Rz. 79) | 48.300 GE | |
+ | Sachanlagen (vgl. Rz. 78 Nr. 2) | 340.000 GE |
+ | Vorräte | 80.000 GE |
+ | Forderungen aus LuL, Bank, Kasse | 70.000 GE |
= | Summe Vermögenswerte | 538.300 GE |
– | Rückstellungen und Verbindlichkeiten (vgl. Rz. 78 Nr. 1) | – 200.000 GE |
– | passive latente Steuern (vgl. Rz. 78 Nr. 1 und Nr. 2) | – 36.000 GE |
= | Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit | 302.300 GE |
Dementsprechend ist eine Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert i. H. v. 22.300 GE zulasten der Gewinnrücklagen in der IFRS-Eröffnungsbilanz zu erfassen. Eine Steuerabgrenzung auf den Geschäfts- oder Firmenwert unterbleibt wegen IAS 12.15 a.
Gewinnrücklagen |
22.300 GE |
an Geschäfts- oder Firmenwert |
22.300 GE |
Rz. 81
Weiterhin sind, da körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft vorliegt,[2] die passiven latenten Steuern bei der T-GmbH mit den aktiven latenten Steuern der M-AG zu verrechnen.
Rz. 82
Daraus lässt sich die IFRS-Konzerneröffnungsbilanz per 1.1.2021 ableiten:
M-AG IAS/ IFRS |
T-GmbH | Konsolidierung | IFRS- Konzernabschluss |
|
---|---|---|---|---|
Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 0 | ||
Geschäfts- oder Firmenwert | 26.000 | 26.000 | ||
Sachanlagen | 400.000 | 340.000 | 740.000 | |
Beteiligungen | 400.000 | – 400.000 (1) | 0 | |
Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete | 60.000 | 60.000 | ||
Vorräte | 180.000 | 80.000 | 260.000 | |
Forderungen aus LuL, Bank, Kasse | 100.000 | 70.000 | – 30.000 (2) | 140.000 |
Aktive latente Steuern | 33.209 | – 33.209 (3) | 0 | |
Bilanzsumme | 1.173.209 | 516.000 | – 463.209 | 1.226.000 |
Gezeichnetes Kapital | 550.000 | 200.000 | – 200.000 (1) | 550.000 |
Kapitalrücklage | 43.930 | 43.930 | ||
Gewinnrücklagen | 129.956 | 80.000*) | – 200.000 (1) | 9.956 |
Rücklage für Zeitwertbewertung | 6.300 | 6.300 | ||
Kapitalmarktverbindlichkeiten | 293.023 | 293.023 | ||
Passive latente Steuern | 36.000 | – 33.209 (3) | 2.791 | |
Rückstellungen u. sonst. Verbindlichkeiten | 150.000 | 200.000 | – 30.000 (2) | 320.000 |
*) Erläuterung der Gewinnrücklagen bei der T-GmbH
Ausgangswert Gewinnrücklagen nach HGB-Einzelabschluss 1.1.2021 | 0 GE | |
+ | verbliebene Vorträge in den Gewinnrücklagen aus der HGB-Erstkonsolidierung (nach Umgliederung immaterieller Vermögenswerte nur Geschäfts- oder Firmenwert; die übrigen im Rahmen der handelsrechtlichen Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven haben sich über das Periodenergebnis und damit letztlich bilanziell in den Gewinnrücklagen aufgelöst) | + 26.000 GE |
+ | Anpassungen der Gewinnrücklagen aus der IFRS-Eröffnungsbilanz per 1.1.2021 | |
Eliminierung Rückstellung für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB (vgl. Rz. 78 Nr. 1) | + 30.000 GE | |
Korrektur Buchwert Sachanlagen (vgl. Rz. 78 Nr. 2) | + 24.000 GE | |
= | Gewinnrücklagen T-GmbH (konsolidiert) per 1.1.2021 | 80.000 GE |
Erläuterungen zur Konsolidierungsspalte:
(1) Kapitalkonsolidierung
(2) Schuldenkonsolidierung
(3) Verrechnung der aktiven mit den passiven latenten Steuern[3]
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