Zusammenfassung

Das Zusammenwachsen der internationalen Kapitalmärkte macht einen Vergleich verschiedener Unternehmen anhand Kennzahlen immer wichtiger. Eine Kennzahl, die gerne zur Bewertung der Ertragskraft, des Werts des Eigenkapitals, und komparativen Erfolgsanalyse von Unternehmen herangezogen wird, ist das Ergebnis je Aktie und stellt so ein wichtiges Bindeglied zwischen der Rechnungslegung und der Unternehmensbewertung dar. Um allerdings eine internationale Vergleichbarkeit dieser Kennzahl zu gewährleisten, müssen grundlegende Regeln bei der Berechnung zwingend befolgt werden. Die Kennzahl Ergebnis je Aktie eignet sich sowohl für eine intertemporale Analyse ein- und desselben Unternehmens als auch für den Vergleich verschiedener Unternehmen innerhalb einer Berichtsperiode.

Sowohl nach IAS/IFRS als auch nach US-GAAP haben bestimmte Unternehmen zwingend das Ergebnis je Aktie im Jahresabschluss offenzulegen. Der Anwendungsbereich ergibt sich für die Rechnungslegung nach IFRS aus IAS 33.2: Unternehmen, deren Stammaktien oder potenzielle Stammaktien öffentlich gehandelt werden, oder die ihren Abschluss zwecks Emission von Stammaktien auf einem öffentlichen Markt bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde einreicht. Nach IAS 33 erfolgt die Festlegung von Leitlinien für die Ermittlung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie (IAS 33.1).

1 Kennzahl "Ergebnis je Aktie"

Das Ergebnis je Aktie (auch als Gewinn je Aktie oder Earnings per Share (EPS) bezeichnet) stellt eine international verbreitete Kennzahl dar, die sowohl nach IFRS als auch nach US-GAAP jeweils im Jahresabschluss veröffentlicht werden muss (IAS 33.2; Ausnahme: IFRS-SME). Im handelsrechtlichen Einzelabschluss besteht keine explizite Verpflichtung, diese Kennzahl anzugeben, in der Praxis kann allerdings beobachtet werden, dass auch nach HGB bilanzierende Unternehmen dies immer häufiger auf freiwilliger Basis tun.

Für die Bewertung von Unternehmen ist diese Kennzahl von zentraler Bedeutung. Wie der Name bereits angibt, wird durch das Ergebnis je Aktie ausgedrückt, welcher Teil des gesamten erwirtschafteten Unternehmensgewinns oder Jahresüberschusses auf eine Aktie entfällt, vgl. auch IAS 33.11 und IAS 33.32. Durch die Analyse des Ergebnisses je Aktie eines Unternehmens im Zeitablauf sowie durch den Vergleich der Kennzahl von verschiedenen Unternehmen werden Rückschlüsse auf die Beteiligung jeder Stammaktie an der Ertragskraft eines Unternehmens ermöglicht. Unternehmen unterschiedlicher Größe und/oder unterschiedlicher Branchen können so relativ unkompliziert miteinander verglichen werden.

Darüber hinaus stellt die Kennzahl auch eine wichtige Basisgröße für die Berechnung des Kurs-Gewinn-Verhältnisses (KGV) dar, welches das Verhältnis des Ergebnisses je Aktie zu dem aktuell vorliegenden Aktienkurs darstellt:

 
KGV = Aktienkurs x 100
Ergebnis je Aktie

Vergleicht man das ermittelte KGV mit dem durchschnittlichen KGV der Branche, des Gesamtmarktes oder eines anderen Unternehmens, so gilt: Ist das KGV des betrachteten Unternehmens niedriger, so gilt die Aktie als unterbewertet – ein Kauf der Aktie ist empfehlenswert. Kurzfristige Arbitragemöglichkeiten können dadurch aufgezeigt werden.

IAS 33 schreibt den Ausweis von unverwässerten (basic earnings per share) sowie von verwässerten (diluted earnings per share) Kennzahlen für das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (profit or loss from continuing operations) und für das Periodenergebnis (profit or loss) vor. Diese Kennzahlen sind in der Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) auszuweisen (IAS 33.66).

2 Ermittlung des Ergebnisses je Aktie nach IAS 33

Um einen Vergleich der Kennzahlen so objektiv wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, dass bei der Ermittlung der Kennzahlen einerseits ein identisches Verfahren angewendet wird und andererseits die in die Berechnung eingehenden Größen – Jahresüberschuss und Anzahl der ausstehenden Aktien – auf einheitlichen Grundlagen basieren. Problematisch bei der Ermittlung des Jahresüberschusses können bspw. Sondereinflüsse wie Unternehmenszusammenschlüsse oder Veräußerungen von Unternehmensteilen sein, kritisch bei der Anzahl der ausstehenden Aktien sind unter anderem unterjährig ausgegebene Aktien oder Stock Splits. Deshalb sollen die IAS/IFRS mit IAS 33 durch klare Regelungen und Definitionen der heranzuziehenden Größen und Berechnungsmethoden eine internationale Vergleichbarkeit sicherstellen.[1]

[1] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, in: IFRS-Kommentar, 21. Auflage 2023, § 35 Rz. 1.

2.1 Ermittlung des Ergebnisses

Das Periodenergebnis, das zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, umfasst sämtliche GuV-Positionen der abgelaufenen Periode: Nach IAS 33.12 ist dies der Gewinn oder Verlust aus dem fortzuführenden Geschäft, das auf das Mutterunternehmen entfällt, und der dem Mutterunternehmen zuzurechnende Gewinn oder Verlust. Aus IAS 33.13 geht hervor, dass eine Bereinigung nicht zulässig ist. Nach IAS 33.12 hat allerdings eine Anpassung für Dividendenanteile zu erfolgen, die auf Vorzugsaktien entfallen.[1]

IAS 33.69 stellt klar, dass ein Unternehmen das Ergebnis je Akt...

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