Der Aufstellung von Ergänzungsbilanzen bedarf es nicht, wenn die Anschaffungskosten für den Erwerb des Gesellschaftsanteils mit dem Buchwert des übernommenen Kapitalkontos übereinstimmen. Auf Ergänzungsbilanzen kann auch verzichtet werden,

  • wenn ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und sein Anteil den verbleibenden Gesellschaftern zuwächst oder
  • es sich um einen Wechsel sämtlicher Gesellschafter handelt.

In diesen Fällen können evtl. Wertkorrekturen unmittelbar in der Gesellschaftsbilanz vorgenommen werden, da sich die Fortentwicklung der Bilanzansätze auf die Gesellschafter in gleicher, dem Gewinnverteilungsschlüssel entsprechender Weise auswirkt. Die Anschaffungskosten sind dann in der Steuerbilanz der Gesellschaft zu aktivieren.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge