Zu den gesetzlichen Vermächtnissen zählen der Voraus des Ehegatten[1] und der so genannte "Dreißigste".[2]

Beim Voraus erhält der überlebende Ehegatte (sofern er gesetzlicher Erbe neben Verwandten erster Ordnung ist) die Gegenstände, die er zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt. Ist der überlebende Ehegatte dagegen gesetzlicher Erbe neben Verwandten zweiter Ordnung oder neben Großeltern, so erhält er den ehelichen Haushalt und die Hochzeitsgeschenke.

Der Erbe ist nach § 1969 BGB verpflichtet, Familienangehörigen, die zum Hausstand des Erblassers gehört und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände zu gestatten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge