Mit der folgenden Übersicht sollen noch einmal die verschiedenen Varianten der mittelbaren Grundstücksschenkung dargestellt werden.[1]
Schenker gibt/wendet Kaufpreis/Barmittel | Mittelbare Schenkung (Grundstücksschenkung) | Zuwendungslage Gegenstand | Bemessungsgrundlage für die Schenkung |
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Für ein genau bezeichnetes Mietwohngrundstück | ja | Grundstück | 90 % vom Steuerwert des Grundstücks |
Für ein beliebiges Grundstück/Immobilie | Nein | Bargeldbetrag | Nominalwert des Bargeldbetrages |
Teil des Kaufpreises eines genau bezeichneten Grundstücks/Mietimmobilie | Ja, sofern Kaufpreisanteil mehr als 10 %; nein, wenn Kaufpreisanteil unter 10 % | Grundstücksteil | Dem Geldbetrag entsprechender Anteil Steuerwert Grundstück (Verhältnisrechnung) Nominalwert des Bargeldbetrags |
Kaufpreis über Grundstück im Zustand der Bebauung | Ja | Grundstück im Zustand der Bebauung | 90 % aus Steuerwert des Grundstücks |
Für genau bezeichnetes Mietwohngrundstück und Bau eines Grundstücks | Ja | Bebautes Grundstück | 90 % vom Steuerwert des bebauten Grundstücks |
Für die Errichtung eines Mietwohngebäudes auf einem dem Beschenkten gehörenden Grundstück | Ja | Gebäude | 90 % aus Steuerwert des bebauten Grundstücks abzüglich Steuerwert des unbebauten Grundstücks |
Für Aus-, An- oder Umbauten | Ja | Teil des Grundstücks | 90 % vom Mehrwert des Steuerwerts des Grundstücks |
Reparatur, Renovierung, Modernisierung | Ja, sofern wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben | Werterhöhung des Grundstücks | 90 % vom Mehrwert des Steuerwerts des Grundstücks |
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