Mit einer Termfixversicherung – vereinbart mit einer sog. "Term Fix Klausel" – sollen regelmäßig Kinder abgesichert werden. Die Termfixversicherung kommt erst zum Abschluss der Vertragslaufzeit zur Auszahlung. Einsatzbereiche einer solchen Versicherung sind z. B. die Ausbildungsversicherung oder die Aussteuerversicherung zur Gründung eines eigenen Hausstandes.[1]

 
Praxis-Beispiel

Termfixversicherung

Der Erblasser E hat eine Lebensversicherung abgeschlossen, wobei vereinbart wird, dass die Versicherungslaufzeit "lebenslang" sein soll. Ferner unterzeichnet E eine gesonderte "Term Fix Klausel", nach welcher die nach dem Tod der versicherten Person zu erbringende Todesfallleistung nicht vor dem 31.1.2024 ausbezahlt werden soll. Bezugsberechtigter soll Sohn S sein.

Lösung:

Es liegt eine Termfixversicherung vor. Hierbei läuft der Vertrag trotz des Todes von Erblasser E als Versicherungsnehmer ungekündigt bis zum Abschluss der Vertragslaufzeit weiter.

Zivilrechtlich ist der Anspruch aus einer solchen Versicherung betagt. Denn die Forderung ist mit dem Tod der Erblasserin dem Grunde nach entstanden und lediglich ihre Fälligkeit hinausgeschoben.[2]

[1] Zur Termfixversicherung s. auch Weinmann in Moench/Weinmann, ErbStG, § 3, Rz. 159, Stand: 18.1.2024.

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