(Deutsch, alemán, allemand, tedesco, …)
1 |
Ursprungsmitgliedstaat |
2 |
Gericht oder sonst befugte Stelle, das/die die vorliegende Bescheinigung ausgestellt hat
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3 |
Gericht, das die Entscheidung erlassen hat/vor dem der Prozessvergleich geschlossen wurde[1]
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5 |
Namen der Parteien, denen Prozesskostenhilfe gewährt wurde |
Die Entscheidung/der Prozessvergleich[5] ist im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar (Artikel 38 und 58 der Verordnung) gegen:
Name:
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Geschehen zu …………………….am ………………… |
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Unterschrift und/oder Dienstsiegel …………………. |
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