Energie ist mehr als Energieeffizienz

Die Mehrzahl der Unternehmen setzt den Begriff Energiemanagement dem Begriff der Energieeffizienz gleich. Das Energiemanagement ist aber viel weitläufiger zu sehen und umfasst die Teilbereiche Energiebeschaffung, Energiebereitstellung und Energieeffizienz (vgl. Abb. 1). Deshalb wird das Energiemanagement mittlerweile in vielen Unternehmen als Managementfunktion wahrgenommen.

Die Energiebeschaffung ist in vielen Fällen der Einkaufsabteilung des Unternehmens zugeordnet. Die Energiebereitstellung und die Energieeffizienz liegen wiederum meist in der Verantwortung der Servicebetriebe bzw. der Werksdienste. Vom unternehmerischen Grundgedanken her sollten die 3 Teilbereiche jedoch miteinander verknüpft werden, da auf diese Weise übergreifende und ganzheitliche Lösungen erzielt werden können.

Abb. 1: Energiemanagement und seine Teilbereiche

Innerhalb des Zusammenspiels der genannten Komponenten des Energiemanagements entscheidet das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, wo die wahrscheinlichsten Einsparpotenziale vorhanden sind und die bestmögliche Minimierung von Risiken realisiert werden kann. So kann es u. U. bei einem Unternehmen vorkommen, dass die Energiebeschaffung einen viel größeren Stellhebel darstellt als die Energieeffizienz. In einem anderen Unternehmen kann wiederum die Energiebereitstellung bzw. die Eigenenergieerzeugung einen sehr großen Stellenwert einnehmen.

In den nachfolgenden Kapiteln wird deshalb näher auf die 3 Teilbereiche des Energiemanagements eingegangen. In jedem der 3 Teilbereiche ist ein Energiecontrolling notwendig, da jeder einzelne von ständig veränderten Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Auslöser können einerseits technische, andererseits aber auch rechtliche und gesellschaftliche Hintergründe sein. Vor allem die rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungen bestimmen derzeit maßgeblich die Diskussionen um das Thema Energie. Auch das Energiecontrolling sollte deshalb darauf abgestimmt sein.

Ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes kann Rückerstattungen der an den Energieversorger gezahlten Energie- bzw. Stromsteuerbeträge beantragen. Hierfür ist das Energiecontrolling aller 3 Teilbereiche des Energiemanagements eine äußerst wichtige Voraussetzung. Mittlerweile wird für die Nutzung derartiger Rückerstattungsmöglichkeiten ein Energiemanagementsystem mit einem integrierten Energiecontrolling gefordert. Aktuell wird in diesem Zusammenhang Bezug auf die DIN EN ISO 50001[1] als Energiemanagementrichtlinie genommen. In dem vorliegenden Artikel wird jedoch nicht näher auf diese Richtlinie eingegangen. Es sei allerdings an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Richtlinie eine sehr gute Anleitung für den Aufbau eines Energiemanagementsystems bietet.[2]

[1] DIN EN ISO 50001: Energiemanagementsysteme.
[2] Beuth-Verlag: Komplettanbieter für Normen, technische Regeln und Fachliteratur.

2.1 Energiebeschaffung

1. Teil des Energiemanagements

Die Energiebeschaffung ist die Schnittstelle zur Außenwelt. Bei der Energiebeschaffung kann das Unternehmen bereits damit beginnen, Kosten zu sparen, Nachhaltigkeit zu leben und Risiken zu minimieren.

Für die Energiebeschaffung ist es äußerst wichtig, die sich ständig verändernden Marktparameter im Blick zu haben und entsprechend darauf zu reagieren. Da sich gerade im Energiesektor diese Parameter sehr kurzfristig verändern, sind ausgeprägte analytische Fähigkeiten und Werkzeuge sowie schnelle Entscheidungswege hilfreich.

2.1.1 Beschaffungsmodelle

Die Energiepreise unterliegen teilweise sehr starken Schwankungen. Das Beispiel des Strompreises Phelix-Base Year Future Year+1[1] verdeutlicht diese Entwicklung (vgl. Abb. 2). Die starken Schwankungen, auch Volatilitäten genannt, führen oftmals zu erheblichen Beschaffungsrisiken.

Abb. 2: Marktpreisentwicklung am Beispiel des Strompreises Phelix-Base Year Future

Jedes Unternehmen muss sich in diesem Zusammenhang überlegen, wie es diese Beschaffungsrisiken sinnvoll minimieren kann. Das kann durch die Wahl eines geeigneten Beschaffungsmodells gewährleistet werden. Mögliche Beschaffungsmodelle sind:

  • Stichtagsbeschaffung: Der gesamte Energiebedarf für eine fest definierte Laufzeit wird vor Lieferbeginn zu einem fest definierten Preis eingekauft. Eine Stichtagsbeschaffung ist vor allem empfehlenswert, wenn das Preisniveau der Energieform auffällig niedrig ist und mit steigenden Preisen gerechnet wird. Das bedeutet: keine unterjährigen Budgetschwankungen im Lieferzeitraum und geteiltes Preisrisiko zwischen Abnehmer und Anbieter.
  • Gleitender Durchschnitt über einen festgelegten Beschaffungszeitraum: Der gesamte Energiebedarf für eine fest definierte Laufzeit wird vor Lieferbeginn zum kumulierten arithmetischen Mittelwert des Beschaffungszeitraums eingekauft und daraus ein fest definierter Preis ermittelt. Das bedeutet: keine unterjährigen Budgetschwankungen im Lieferzeitraum aber steigendes Preisrisiko für den Abnehmer.
  • Tranchenbeschaffung: Der gesamte Energiebedarf für eine fest definierte Laufzeit wird vor Lieferbeginn in möglichst günstigen ...

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