Wird im Zusammenhang mit der bildlichen Erfassung zusätzlich zur Bilddatei der Text im Beleg mittels Optical-Character-Recognition-Verfahren (OCR) für ein Textverarbeitungsprogramm lesbar gemacht, so gilt auch diese Datei als – selbsterstellter – zusätzlicher elektronischer Beleg. Bild und Textdatei sind zu verknüpfen und unter demselben Index zu verwalten.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen