Überblick

Elektronische Dienstleistungen haben heute Einzug in das ganz normale Absatzkonzept der Unternehmen gefunden. Hochspezialisierte Online-Anbieter sind eher die Ausnahme. Elektronische Dienstleistungen, die an unternehmerisch tätige Leistungsempfänger erbracht werden, sind seit 2010 generell im Ansässigkeitsstaat des steuerpflichtigen Kunden steuerbar (reverse charge). Derartige Umsätze an Nichtsteuerpflichtige unterliegen seit 2015 ebenfalls in deren Sitzstaat der Besteuerung, wobei die steuerlichen Pflichten des Anbieters im EU-Ausland in einem vereinfachten Besteuerungsverfahren erfüllt werden können. Dies gilt auch für Anbieter aus Drittstaaten, die derartige Leistungen an Nichtsteuerpflichtige in der EU ausführen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die wichtigsten Rechtsquellen sind die §§ 3 a, 18 Abs. 4c, 4d, 4e, 18h, 18i und 18j UStG, die Verwaltungsauffassung ist in Abschn. 3a.9 – 3a.12 und Abschn. 18i – 18j UStAE nachzulesen.

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