Um Wettbewerbsverzerrungen bei der Erbringung von elektronischen Dienstleistungen im Bereich der nichtsteuerpflichtigen Abnehmer zu vermeiden, sind auch Unternehmen aus dem Drittlandsgebiet verpflichtet, sich bei der Ausführung derartiger Umsätze in einem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich zu registrieren. Die Registrierung kannonline in einem Land ihrer Wahl erfolgen. Für die Registrierung in Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Für die Leistungen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer in der Gemeinschaft schuldet der Drittstaatsunternehmer die Umsatzsteuer des Lands, in dem der Abnehmer seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Die entsprechenden Steuerbeträge pro Mitgliedstaat sind vierteljährlich online durch den Drittstaatsunternehmer zu melden und an die zentrale Behörde des Lands zu überweisen, in dem er registriert ist.

 
Wichtig

Informationen und Online-Registrierung

Ausführliche Informationen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen aus Drittstaaten sowie eine Online-Registrierungsmöglichkeit hält das Bundeszentralamt für Steuern bereit.

 
Praxis-Tipp

Seriöse Anbieter

Es liegt auch in der Hand der Wettbewerber untereinander, ob diese für die Verwaltung schwer kontrollierbaren Vorschriften zur Anwendung kommen. Konkurrenzangebote, die in großem Umfang auf Steuervermeidungen beruhen, können sich seriöse Anbieter auf Dauer nicht leisten!

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