Land- und Forstwirtschaft bedeutet nach wie vor Pflanzenerzeugung mithilfe der Naturkräfte. Diese Begriffsbestimmung ist auch bei Verwendung von künstlicher Belichtung und Erwärmung, von industriell hergestelltem Boden (in Gewächshäusern) gegeben. Zur Land- und Forstwirtschaft gehören auch die Sondernutzungen wie der Weinbau einschließlich dem kellermäßigen Ausbau[1], Obst- und Gemüsebau, Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulen und Forstwirtschaft sowie Saatzucht und Pflanzenvermehrung sowie die Sonderkulturen Hopfen-, Spargel- und Tabakbau. Es ist nicht erforderlich, dass die erzeugten Pflanzen der menschlichen Ernährung dienen, wie z. B. Blumen, Holz, Weihnachtsbäume, Korbweiden und Heilkräuter. Reine Bearbeitungs-, Ernte- und Vermarktungsunternehmen sind jedoch Gewerbebetriebe.
Zur landwirtschaftlichen Urproduktion gehört selbstverständlich auch die Düngung des Bodens, auch von eingeholten, ggf. abgekochten und sterilisierten biologischen Abfällen[2] von Privathaushalten und Großküchen.[3] Gewerblich wäre die Vermarktung der sterilisierten Abfälle um mehr als 30 % des Umsatzes oder mehr als 51.800 EUR im Wirtschaftsjahr.[4]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen