Überblick

Nicht alle Betriebsausgaben können komplett und im gleichen Jahr steuerlich angesetzt werden. Manche Ausgaben wie Bewirtungskosten sind nur beschränkt abzugsfähig, andere bleiben komplett Privatsache. Umgekehrt dürfen manche private Wirtschaftsgüter betrieblich genutzt und die Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Auch bei der Umsatzsteuer heißt es: achtgeben und einen Cross-Check mit der Umsatzsteuererklärung machen. Worauf bei der Einnahmen-Überschussrechnung hier besonders geachtet werden muss, zeigt dieser Beitrag.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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