Zunächst müssen Sie die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Abschlussjahres ermitteln. Tipp: Stimmen Sie diesen Wert ggf. mit dem Finanzamt telefonisch ab .
Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, die in der Einnahmen-Überschussrechnung ausgewiesen werden, stimmen grundsätzlich nicht mit dem für die Umsatzsteuererklärung maßgeblichen Betrag überein. Denn hier werden nur die tatsächlich im laufenden Jahr gezahlten Vorauszahlungen erfasst.
Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den letzten Monat bzw. das letzte Quartal des Jahres wird grundsätzlich erst im darauffolgenden Jahr ans Finanzamt überwiesen.
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