+ Privatentnahmen laufendes Jahr (Anlage SZ – Zeile 11) 20.000 EUR
Privateinlagen laufendes Jahr (Anlage SZ – Zeile 13) 5.000 EUR
Gewinn laufendes Jahr (Anlage SZ – Zeile 10) –20.000 EUR
= Private Unterentnahme laufendes Jahr (Anlage SZ Zeile 14) – 5.000 EUR
+ Private Überentnahme Vorjahr (Anlage SZ – Zeile 15) 10.000 EUR

Der maßgebliche Gewinn wird zunächst in den Zeilen 4 – 10 ermittelt und dann in die Zeile 10 eingetragen. Der positive Betrag muss in die Zeile 12 übernommen werden.

Obwohl es im aktuellen Jahr zu Unterentnahmen kommt, d. h. Gewinn und Privateinlagen höher waren als die Privatentnahmen, ist die Berechnung nicht zu Ende. Es müssen die Werte der Vorjahre angegeben werden. In diesem Fall lagen im Vorjahr Überentnahmen vor, diese sind in Zeile 15 einzutragen. Die Überentnahme des Vorjahres wird gemindert um die Unterentnahme des laufenden Jahres und ergibt die kumulierte Über-/Unterentnahme (Zeile 16).

Es verbleibt eine Überentnahme von 5.000 EUR. In den Zeilen 17 bis 23 ist wiederum der kumulierte Entnahmenüberschuss zu ermitteln. Um in den Zeilen 24 bis 28 die nicht abziehbaren Schuldzinsen zu berechnen, ist zunächst wieder eine Nebenrechnung nötig. Auch hier sind 6 % des niedrigeren Werts aus den Zeilen 16 und 23 zu ermitteln – oder bei einem negativen Betrag der Wert 0 in Zeile 24 einzutragen.

 
Überentnahmen 5.000 EUR  
× 6 % (nicht abzugsfähige Zinsen) 300 EUR  

In diesem Fall betragen die "nicht abzugsfähigen Zinsen" nur 300 EUR statt 950 EUR. Der niedrigere Wert aus den Zeilen 24 und 28, (300 EUR), wird in die Zeile 29 übernommen. In der Anlage EÜR werden diese 300 EUR in der Zeile 96 eingetragen und erhöhen den steuerlichen Gewinn.

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