Bei Fahrzeugen, die zwischen 10 und 50 % betrieblich genutzt werden, entspricht der private Nutzungsanteil der tatsächlichen privaten Nutzung.

 
Praxis-Beispiel

Betriebliche Nutzung unter 50 %, keine 1 %-Regelung

Ein Unternehmer kann dem Finanzamt lediglich eine betriebliche Nutzung von 40 % nachweisen. In diesem Fall werden die gesamten Kfz-Kosten als Betriebsausgabe erfasst. Der private Nutzungsanteil, der als Betriebseinnahme erfasst wird, beträgt 60 % der Kfz-Kosten.

Unternehmer/innen, die überwiegend im Büro bzw. in der Praxis tätig sind (Steuerberater, Ärzte usw.), müssen anhand eines Fahrtenbuchs oder anderer aussagekräftiger Aufzeichnungen (Terminkalender, Reisekostenberichte usw.) die betriebliche Nutzung nachweisen.

Wichtig: Die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zählen zu den betrieblichen Fahrten. Die Gesamtkilometerleistung des Jahres ist die Grundlage für diese Aufzeichnungen. Daher müssen Unternehmer unbedingt den Kilometerstand vom 1.1. und vom 31.12. notieren.

Der private Nutzungsanteil wird nach dem gleichen Schema berechnet wie bei der Fahrtenbuch-Methode. Das Gleiche gilt für die Buchung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge