Es gibt auch zahlreiche Einnahmen, die nicht steuerbar (i. S. d. EStG) sind. Dies sind u. a.:

  • Erbschaften,
  • Gewinne aus Lotterien (anders bei Pokergewinnen[1]),
  • Gewinne aus Preisausschreiben,
  • Privatverkäufe außerhalb der Spekulationsfristen,
  • Schenkungen.
 
Praxis-Beispiel

Nicht steuerbare Einnahmen

A gewinnt im Lotto 10.000 EUR. Diesen Gewinn legt er als Festgeld an.

Der Lottogewinn ist nicht steuerbar. Die Einnahmen aus dem Festgeld unterliegen der Abgeltungsteuer (auf Antrag Günstigerprüfung im Rahmen der Veranlagung).

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