• Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft:

Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, aus der Tierzucht usw.

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb:

Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Gesellschafteranteils.

  • Selbstständige Arbeit:

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (insbesondere die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit; die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater etc.), Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit.

  • Nichtselbstständige Arbeit:

Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden; Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstverhältnissen. Es ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht.

  • Kapitalvermögen:

Dividenden, sonstige Bezüge und der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung aus Aktien und aus Anteilen an einer GmbH (soweit kein § 17 EStG); Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden, außerrechnungsmäßige und rechnungsmäßige Zinsen aus Sparanteilen, die in den Beiträgen von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind (für vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Versicherungsverträge); Zinsen aus Guthaben bei Kreditinstituten, aus Darlehen und Anleihen etc.[1]

  • Vermietung und Verpachtung:

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen.

  • Sonstige Einkünfte:

Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (vor allem Renten), Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb von bestimmten Fristen; Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände.

[1]

Wegen der Besteuerung von Erträgen aus Versicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, s. Einkünfte aus Kapitalvermögen.

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