Die Einkommensteuer ist nach folgender Formel zu berechnen:

e – 4q

4 + k

 
Hierbei sind: e = die Einkünfte
  q = die anrechenbare ausländische Steuer
  k = der maßgebende Kirchen­steuersatz
 
Praxis-Beispiel

Beispiel 1
Berechnung bei einer nicht kirchensteuerpflichtigen Person

A erhält Zinsen aus einer ausländischen Anleihe i. H. v. 100 EUR. Die ausländische Steuer nach DBA beträgt 10 EUR. A ist nicht kirchensteuerpflichtig.

 
Einkommensteuer

100 – (4 × 10)

4
15,00 EUR
Solidaritäts­zuschlag 15,00 × 5,5 % 0,82 EUR
 
Praxis-Beispiel

Beispiel 2
Berechnung bei einer kirchensteuerpflichtigen Person

A erhält Zinsen aus einer ausländischen Anleihe i. H. v. 100 EUR. Die ausländische Steuer nach DBA beträgt 10 EUR. A ist kirchensteuerpflichtig (Steuersatz 9 %).

 
Einkommensteuer

100 – (4 × 10)

4 + 0,09
14,67 EUR
Kirchensteuer 14,67 × 9 % 1,32 EUR
Solidaritäts­zuschlag 14,67 × 5,5 % 0,80 EUR
Bei einem Kirchensteuersatz von 8 % ergäbe sich folgende Formel: 100 – (4 × 10)
4 + 0,08
 
Praxis-Beispiel

Beispiel 3
Berechnung bei einer kirchensteuerpflichtigen Person ohne ausländische Quellensteuer

A erhält Zinsen aus einer inländischen Anleihe i. H. v. 100 EUR. A ist kirchensteuerpflichtig (Steuersatz 9 %).

 
Einkommensteuer

  100  

4 + 0,09
24,45 EUR
Solidaritäts­zuschlag 24,45 × 5,5 % 1,34 EUR
Kirchensteuer 24,45 × 9 % 2,20 EUR

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