Kurzbeschreibung

Der Auftrag besteht darin, eine Einkommensteuererklärung anzufertigen. Es sollen die Steuerberechnung gefertigt, Besprechungen mit dem Finanzamt geführt und der Steuerbescheid geprüft werden.

Vorbemerkung

Nicht enthalten ist die Bevollmächtigung zur Einsicht in das Steuerkonto der Mandantschaft bei der Finanzverwaltung. Die Regelungen dazu sind für jedes Bundesland unterschiedlich und erfordern i. d. R. die Nutzung einer von Elster unterstützen Signaturkarte. Ebenfalls dient diese Bevollmächtigung nicht zum Abruf der vereinfachten Steuererklärung (sog. Belegabruf). Hierzu ist eine Anmeldung zum Belegabruf über Elster erforderlich.

Steuerberatungsvertrag über Einzelauftrag Einkommensteuererklärung

zwischen

Name: .................................

(Bei Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnern: Name beider Eheleute/Lebenspartnerinnen bzw. -partner)

Anschrift: .................................

(Bei Eltern für minderjähriges Kind)

Hiermit erteile/n ich/wir

Name/n: .................................

Anschrift: .................................

im Namen meines/unseres Kindes

Name des Kindes: .................................

Anschrift: .................................

im Folgenden: die Mandantin/der Mandant/die Mandanten

und

der Steuerberaterin/dem Steuerberater/der Steuerkanzlei, vertreten durch ................................ (Name der Vertreterin/des Vertreters einfügen) (Name der Beraterin/des Beraters /der Kanzlei einfügen)

Name der Kanzlei: .................................

Anschrif der Kanzlei: .................................

im Folgenden: die Steuerberaterin/der Steuerberater/die Steuerkanzlei

zur Erstellung der

Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr …… der o.g. Mandantin/des o.g. Mandanten/der o.g. Mandanten .

(bei Einkommensteuererklärung minderjähriger Kinder: der Einkommensteuererklärung meines/unseres Kindes)

fristgerecht/bis zum ………(bei Abgabe nach bzw. kurz vor Ablauf der Abgabefrist: unverzüglich/bis zum …..) anzufertigen.

Zum Auftrag zählt insbesondere

  • die Einkommensteuererklärung im vorgenannten Umfang zu erstellen,
  • eine voraussichtliche Einkommensteuerberechnung zu erstellen,
  • den Einkommensteuerbescheid zu prüfen und
  • soweit erforderlich, Rechtsmittel gegen den Einkommensteuerbescheid fristgerecht einzulegen.

(Bei Bedarf einfügen: Zur Erstellung der Einkommensteuererklärung zählt auch die Klärung der günstigeren Veranlagungsform für Eheleute/eingetragenen Lebenspartnerschaften in Bezug auf Einzel- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer.)

(Bei Bedarf einfügen: Zur Erstellung der Einkommensteuererklärung zählen auch die Ermittlung folgender Einkünfte:

  • Ermittlung des Gewinns aus Einkünften aus

    • Gewerbebetrieb durch Bilanzierung/Einnahmen-Überschussrechnung
    • Selbstständiger Arbeit durch Bilanzierung/Einnahmen-Überschussrechnung
    • Land- und Forstwirtschaft

    einschließlich der dafür erforderlichen Buchführungsarbeiten

    (Mehrfachnennung möglich)

    Hinweis: Soll auch die Erstellung der Umsatzsteuererklärung beauftragt werden, ist dies gesondert zu beauftragen oder diese Beauftragung entsprechend zu ergänzen.

  • Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünfte aus

    • Nichtselbstständiger Arbeit
    • Kapitalvermögen
    • Vermietung und Verpachtung
    • Sonstigen Einkünften

      (Mehrfachnennung möglich)

(Bei Bedarf einfügen: Die Steuerberaterin/Der Steuerberater/Die Steuerkanzlei ist zur Erledigung der vorgenannten Aufgaben berechtigt, unmittelbar mit der Finanzverwaltung und anderen zuständigen Behörden, Personen und Institutionen zusammenarbeiten. Der Steuerberaterin/Dem Steuerberater/Der Steuerkanzlei wird dazu in einer gesonderten Urkunde Vollmacht erteilt, vgl. Anlage.)

1. Rechte und Pflichten der Mandantschaft

Die Mandantschaft stellt/stellen der Steuerberaterin/dem Steuerberater/der Steuerkanzlei alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für eine sachgerechte und vollständige Bearbeitung der Einkommensteuererklärung erforderlich sind. Die Informationen und Unterlagen werden so rechtzeitig zur Verfügung gestellt, dass der Steuerberaterin/dem Steuerberater/der Steuerkanzlei eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

2. Rechte und Pflichten der Steuerberaterin/des Steuerberaters/der Steuerkanzlei

  1. Die Steuerberaterin/Der Steuerberater/ Die Steuerkanzlei wird den erteilten Auftrag nach den Grundsätzen pflichtgemäßer Berufsausübung ausführen.
  2. Die Steuerberaterin/Der Steuerberater/Die Steuerkanzlei ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Mandantschaft stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht,

      wenn die Mandantschaft die Steuerberaterin/den Steuerberater/die Steuerkanzlei von der Schweigepflicht befreit. Sind mehrere Personen Auftraggeber bzw. mehrere Personen zur Vertretung des Auftraggebers berufen, reicht die Befreiung von der Schweigepflicht durch eine Person.
      wenn die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der Steuerberaterin/des Steuerberaters/der Steuerkanzlei oder Mitarbeitenden dies erfordert (z. B....

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