Daraus ergibt sich das folgende Berechnungsschema:[1]

 
  Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten
+ Hinzurechnungsbetrag (insbesondere nach dem Außensteuergesetz
= Summe der Einkünfte
Altersentlastungsbetrag
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Freibetrag für Land- und Forstwirte
= Gesamtbetrag der Einkünfte
Verlustabzug
Sonderausgaben
Außergewöhnliche Belastungen
Sonderabschreibungen
+ zuzurechnendes Einkommen
= Einkommen
Freibeträge für Kinder
Härteausgleich
= zu versteuerndes Einkommen
Steuerbetrag laut Grund- oder Splittingtarif
= tarifliche Einkommensteuer
ausländische Steuer
Steuerermäßigungen für einzelne Einkunftsarten
+ Anspruch auf Zulage für Altersvorsorge (Riester-Rente)
+ Kindergeld und Kinderbonus, wenn die Freibeträge für Kinder günstiger sind
= festzusetzende Einkommensteuer
   

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