Anschaffungskosten[1] sind Aufwendungen, die entstehen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Hierzu können neben den Anschaffungskosten auch noch weitere Kosten im eigenen Betrieb entstehen[2]. Die Kosten für Eigenleistungen müssen dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Gemeinkosten (z. B. Lohnkosten oder Kosten für die Aufstellung und Inbetriebnahme des Wirtschaftsguts durch eigene Arbeitnehmer) gehören nicht zu den Anschaffungskosten.

Die gesamten Kosten bilden die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen des Wirtschaftsgutes[3].

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