Mitarbeiteroptionen und andere aktienorientierte Vergütungsformen sind insbesondere bei börsennotierten Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Entlohnung von Führungskräften. Die steuerliche und bilanzielle Behandlung solcher Optionen wird in Deutschland kontrovers diskutiert.

  • Steuerlich geht es darum, ob der geldwerte Vorteil aus den Optionen nach den Wertverhältnissen des Zusagezeitpunkts oder nach denen des Ausübungszeitpunkts bemessen werden soll. Die zweite Variante führt in Zeiten steigender Kurse zu einer höheren Lohnsteuerlast.
  • Handelsrechtlich wird diskutiert, ob die gesellschaftsrechtliche Gewährung von Mitarbeiteroptionen weiterhin erfolgsneutral behandelt werden soll oder der angelsächsischen Sichtweise folgend durch eine Buchung "per Personalaufwand an Kapitalrücklage" ergebniswirksam werden soll.

Der IASB sieht in IFRS 2 Folgendes vor:

  • Berücksichtigung des Werts von Mitarbeiteroptionen als Personalaufwand.
  • Bei echten Optionen Gegenbuchung in der Kapitalrücklage und Bemessung der Gesamtaufwandshöhe nach den Wertverhältnissen des Zusagedatums (grant date).
  • Bei sog. virtuellen Optionen (an die Kursentwicklung gebundenen Barvergütungen) Gegenbuchung in den Rückstellungen und Anpassung der Rückstellung nach den Wertverhältnissen des jeweiligen Stichtags.
  • Verteilung des Gesamtaufwands auf die sog. service-period, d. h. in der Regel den Zeitraum zwischen Optionszusage und Datum, an dem das Optionsrecht (durch Ablauf von Wartefristen) unwiderruflich wird (vesting date).
 

Beispiel

In 00 zieht sich der Gründer der AG, ein Erfinder und Menschenfreund, aus dem Vorstand zurück und gewinnt einen Fremdvorstand. Der Fremdvorstand bringt das Unternehmen Anfang 01 an die Börse, um sich kurz danach 3 Mio. Optionen zu einem Basispreis (Ausübungspreis) von 15 EUR, entsprechend dem Börsenkurs zum grant date, zu genehmigen.

Das Optionsrecht ist an eine dreijährige Wartezeit gebunden und wird Anfang 04 unwiderruflich. Der Börsenkurs steigt bis 02 auf 165 EUR. Hilfreich war, dass der Vorstand den 31.12.00 mit allen Arten von Rückstellungen hoch belastete. Auf diese Weise ergab sich ein niedriges Jahresergebnis für 00 und über die Auflösung nicht benötigter Rückstellungen in den Folgejahren ein schöner Gewinnanstieg von 50 Mio. EUR in 00 auf 200 Mio. EUR in 03.

In 03 sinkt aber der Kurs auf 10 EUR. Die Optionen werden wertlos. Die bilanzpolitische Findigkeit des Vorstands wird nicht belohnt.

Bei einer Bilanzierung nach IFRS 2 würden die Vorstands-Optionen zu Personalaufwand führen. Dieser ist nach dem Zeitwert der Optionen im Zusagezeitpunkt (grant date) und nicht nach dem inneren Wert (Differenz von Kurswert und Basispreis) zu berechnen. Optionswert und Personalaufwand sind nicht null, auch wenn Basispreis und Börsenkurs im Zusagezeitpunkt identisch sind.

Der sog. Zeitwert berücksichtigt die Gewinnchance aus der Schwankung/Volatilität der Aktie.

Da die Schwankung nach unten den Optionsinhaber nicht belastet (er verzichtet lediglich auf die Ausübung), die Schwankung nach oben aber einen Gewinn bringt, hat die Option trotz Identität von Basispreis und Kurs einen Wert. Dieser Wert ist als Personalaufwand auf die service period zu verteilen.

Spätere Änderungen, insbesondere der Wertverlust in 03, berühren diese Buchung nicht mehr.

Auch in weniger extremen Fällen wird man den Nutzen einer erfolgswirksamen Abbildung von Mitarbeiteroptionen nicht abstreiten können. Es ist eine Sache, im Anhang verbale Ausführungen zu Optionsplänen zu machen, ohne deren Wert zu beziffern, eine andere Sache, die geldwerten Vorteile in der GuV selbst abzubilden. Die korrespondierende Berücksichtigung der geldwerten Vorteile der Mitarbeiter und Vorstände als Personalaufwand der Gesellschaft kann über den Informationsnutzen hinaus eine disziplinierende Wirkung entfalten.

Die "aktienbasierte Vergütung" kann auch virtuell gestaltet sein. Die Mitarbeiter erhalten sog. stock appreciation rights, die sie so stellen, als ob sie eine Option erhalten hätten. Beträgt bspw. der Kurs- und Basispreis zum Zusagedatum 100, zum vesting date aber 150, sind 50 an den "Inhaber" eines Rechts zu zahlen. Da diese Zahlung aus wirklichem Geld (und nicht aus Aktien, d. h. "eigener Währung") zu leisten ist, wird der Personalaufwand nicht gegen Kapitalrücklage, sondern gegen Rückstellung gebildet. Diese Rückstellung ist nach den Wertverhältnissen des jeweiligen Stichtags zu berechnen. Bei gleichbleibenden Wertverhältnissen wird sie über die service period angesammelt, bei schwankenden Werten variieren die Zuführungsbeträge der Perioden.

Bei echten Optionen werden hingegen die Preisverhältnisse des Zusagedatums festgeschrieben. Änderungen können sich nur noch im Mengengerüst ergeben. Bei einer an das Verbleiben im Unternehmen gebundenen Optionszusage kann etwa eine unerwartet hohe Mitarbeiterfluktuation zur Anpassung des Aufwands nach unten führen.

IFRS 2 behandelt auch aktienbasierte Vergütungen, die den Mitarbeitern eines Unternehmens nicht von diesem Unternehmen selbst, sondern ...

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