Zusammenfassung

 
Überblick

Immer mehr Unternehmer bieten ihre Waren auch online zum Verkauf an, um einen größeren Kundenkreis als im stationären Handel zu erreichen. In der Praxis bietet es sich nach wie vor an, die Online-Aktivitäten über die bekannte und stark frequentierte Internet-Auktions-Plattform eBay zu starten oder Waren parallel zum eigenen Online-Shop über eBay Millionen von potenziellen Kunden anzubieten. Mit von der Partie bei solchen Online-Auktionen ist jedoch stets auch das Finanzamt. Händler sollten deshalb die steuerlichen Besonderheiten kennen, die für Online-Auktionen über eBay gelten und vor allem wissen, was das Finanzamt alles über sie weiß.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Neuregelung: Betreiber von Online-Portalen wie eBay haften seit 2019 u. U. für nicht entrichtete Umsatzsteuer seiner Verkäufer. Deshalb sind gewerbliche eBay-Mitglieder seit 1.1.2019 dazu verpflichtet, beim Finanzamt eine Bescheinigung nach § 22f UStG einzuholen und eBay vorzulegen.

Besonderheit: Die Rechnungen von eBay über erbrachte Leistungen weisen seit 1.5.2018 deutsche Umsatzsteuer aus. Bei Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfungen bis 30.4.2018 gilt umsatzsteuerlich jedoch eine Besonderheit: Bekam ein Unternehmer bis zum 30.4.2018 eine Rechnung von eBay ohne Umsatzsteuerausweis, greifen die Regelungen zum Reverse Charge nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG. Der eBay-Händler muss die Umsatzsteuer ausrechnen und als Schuldner ans Finanzamt abführen.

Strategie: Erzielt ein verheirateter eBay-Händler Umsätze von rund 44.000 EUR, kann es Sinn machen, dass auch sein Ehegatte ein extra eBay-Konto eröffnet und handelt. Denn hat jeder Ehegatte nur Umsätze von 22.000 EUR pro Jahr, kann jeder der beiden die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG für sich beantragen (Umkehrschluss zu FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.10.2017, 1 K 2431/17, EFG 2018 S. 876).

Überprüfung: Der BFH hat der Finanzverwaltung ein Sammelauskunftsverfahren erlaubt, bei dem Namen, Anschrift und Höhe der Umsätze von Online-Händlern zur weiteren Überprüfung vom Betreiber der Online-Auktions-Plattform verlangt werden können. eBay muss die Auskünfte selbst dann ans Finanzamt herausgeben, wenn der Inhaber der Kundendaten eine luxemburgische Gesellschaft ist (BFH, Urteil v. 16.5.2013, II R 15/12, BFH/NV 2013 S. 1277).

1 Trennung von betrieblichem und privatem Handel

Unternehmer, die über eBay gewerblich Waren versteigern oder Waren ihres stationären Ladenbetriebs auch über eBay an den Kunden bringen möchten, müssen ein gewerbliches eBay-Mitglieds-Konto eröffnen.

 
Praxis-Tipp

Gewerbliche Auktionen niemals mit privaten vermischen

Verkauft ein als gewerbliches Mitglied bei eBay erfasster Unternehmer auch privat Waren, sollte er sich hierfür unbedingt ein separates privates eBay-Mitglieds-Konto zuteilen lassen und die betrieblichen und privaten Umsätze strikt voneinander trennen. Denn handelt ein Unternehmer mit Waren aller Art, kann das Finanzamt nicht mehr zwischen steuerlich relevanten gewerblichen Auktionen und steuerlich unbeachtlichen Privatverkäufen differenzieren. Da das Finanzamt trotz dieser Trennung misstrauisch sein dürfte, sollten Sie dokumentieren, dass die Gegenstände, die über das private eBay-Mitgliedskonto versteigert wurden, tatsächlich früher privat verwendet wurden. Als Nachweise sind Fotos denkbar, auf der die private Verwendung zu sehen ist.

Unternehmer können also tatsächlich nebeneinander betriebliche und private Versteigerungen über eBay durchführen, wobei aber nur die Versteigerung von privaten Gegenständen (z.  B. Kinderkleidung der eigenen Kinder, Verkauf des alten Smartphones) keine Besteuerung auslöst.

 
Praxis-Beispiel

Verdeutlichung der Problematik eines einzigen eBay-Mitglieds-Kontos

Händlerin Helga Müller versteigert über eBay vorwiegend gebrauchte Gegenstände, die sie auf Flohmärkten kauft oder bei Wohnungsauflösungen mitnehmen darf. Die gewerblichen Umsätze über eBay belaufen sich pro Jahr auf etwa 30.000 EUR. Da sie Talent hat, Gegenstände höchstbietend über eBay zu verkaufen, stellt sie aus Gefälligkeit auch private Gegenstände ihrer Eltern und ihrer Geschwister bei eBay ein. Die Auktionserlöse aus diesen Privatgeschäften betragen 5.000 EUR und wurden nachweislich in voller Höhe an die Eltern und Geschwister weitergeleitet.

Ein separates eBay-Mitglieds-Konto beantragt Helga Müller für diese privaten Auktionen bei eBay nicht. Lässt sich das Finanzamt die Daten des Mitgliedskontos von Frau Müller im Rahmen eines Auskunftsersuchens von eBay aushändigen, sind dort natürlich Versteigerungserlöse von 35.000 EUR vermerkt. Da Helga Müller mit Gegenständen aller Art handelt, wird das Finanzamt die kompletten 35.000 EUR zur Umsatzsteuer heranziehen und als Betriebseinnahmen erfassen. Argumente des eBay-Mitglieds, dass es sich bei den an Verwandte, Freunde und Nachbarn weitergeleiteten Zahlungen um den Verkauf fremder Gegenstände handelte, sind bei Verwendung eines betrieblichen eBay-Mitgliedskontos unglaubwürdig, soweit plausible Nachweise fehlen. [1]

[1]

Argumentationshilfen und ein Verhaltensknigge, um wenigst...

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