Hier einige Antworten auf typische Fragen von eBay-Händlern zum Thema "eBay und Finanzamt":

Frage 1: Mein Unternehmen bietet Abbrucharbeiten an. Das beim Abbruch erhaltene Kupfer versteigere ich über eBay. Muss ich die Erlöse hierfür als Betriebseinnahmen versteuern?

Antwort: Ja, müssen Sie. Da die Versteigerungserlöse durch den Verkauf von betrieblich erhaltenem Kupfer erzielt wurden, liegen Betriebseinnahmen vor.

Frage 2: Ich habe fremde Produktfotos genutzt, um meine auf eBay angebotenen Produkte meistbietend zu versteigern. Nun bin ich im Dezember abgemahnt worden. Die Zahlungsverpflichtung soll mir im März nächsten Jahres zugehen. Hat die Androhung auf Schadenersatz Auswirkung auf meinen Gewinn?

Antwort: Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG, dann hat die drohende Zahlungsverpflichtung im nächsten Jahr keine Auswirkung auf den Gewinn des laufenden Jahres. Bei Bilanzierung haben Sie jedoch die Möglichkeit eine Gewinn mindernde Rückstellung zu bilanzieren. Die Höhe der Rückstellung pro Bild sollte maximal 150 EUR betragen.[1]

Frage 3: Das Finanzamt hat erhebliche Differenzen zwischen den von eBay gemeldeten Verkaufserlösen und den von mir aufgezeichneten Betriebseinnahmen aufgedeckt. Ich habe die Zweifel des Finanzamts teilweise ausräumen können. Jetzt droht das Finanzamt mit Zuschätzungen zum Gewinn und Umsatz. Ist das erlaubt?

Antwort: Ja, das ist leider erlaubt und auch bereits gerichtlich geklärt. Bei Differenzen zwischen den von eBay gemeldeten Umsätzen zu den von Ihnen aufgezeichneten Umsätzen besteht Ihrerseits eine Mitwirkungspflicht. Können Sie die Differenzen nicht restlos ausräumen, darf das Finanzamt tatsächlich Zuschätzungen zum Umsatz und Gewinn vornehmen.[2]

Frage 4: Ich habe hobbymäßig auf eBay Gegenstände verkauft, die gerade gut laufen. Das Finanzamt hat mich aufgefordert, für mein gewerbliches Handeln über eBay eine Gewinnermittlung zu erstellen. Als sich jedoch herausstellte, dass ich 2 Jahre lang nur Verluste produziert habe, stufte das Finanzamt mein Handeln als Hobby ein (Liebhaberei). Kann ich dagegen etwas unternehmen?

Antwort: Üben Sie die eBay-Auktionen mit Gewinnerzielungsabsicht aus, muss das Finanzamt die Verluste steuerlich festsetzen und mit anderen Einkünften Steuer sparend verrechnen. Ist die Gewinnerzielungsabsicht jedoch fraglich, wird das Finanzamt die Steuerbescheide mit den Verlusten vorläufig[3] erlassen. Haben Sie nach 5 Jahren immer noch keine schwarzen Zahlen geschrieben (Gesamtgewinn aus den Jahren 1 bis 5), kann das Finanzamt die Steuer sparende Verlustverrechnung rückwirkend kippen.

Frage 5: Ich habe bisher guten Gewissens über mein privates eBay-Konto pro Jahr etwa 1.000 Versteigerungen abgewickelt. Die Einnahmen aus den Versteigerungen belaufen sich auf rund 30.000 EUR. Das Finanzamt fordert nun Umsatzsteuer und eine Gewinnermittlung. Wie berechne ich die Umsatzsteuer?

Antwort: Die Umsatzsteuer steckt in den Einnahmen aus den Versteigerungen und muss deshalb herausgerechnet werden. Für die Umsätze von 30.000 EUR werden also 4.790 EUR Umsatzsteuer fällig (30.000 EUR × 19/119).

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