Ist ein gewerblicher eBay-Händler beim Finanzamt umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer[1] erfasst, weil seine Umsätze im Vorjahr (2019) nicht über 22.000 EUR lagen und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR betragen, gilt er dennoch als gewerblicher Unternehmer, der sich ein gewerbliches eBay-Mitglieds-Konto einrichten lassen muss.

 
Praxis-Tipp

Steuerlicher Unterschied zwischen privatem und gewerblichem eBay-Mitglieds-Konto bis 30. April 2018

Wurden bis zum 30.4.2018 über eBay Waren versteigert, verlangte eBay dafür vom Verkäufer der Ware Gebühren. Je nachdem, ob ein privates eBay-Mitglied oder ein gewerbliches eBay-Mitglied versteigert, war bei der Abrechnung von eBay folgende umsatzsteuerliche Besonderheit zu beachten:

  • Privates eBay-Mitglied: In der Gebührenabrechnung an ein privates eBay-Mitglied wurden bis zum 30.4.2018 15 % luxemburgische Umsatzsteuer ausgewiesen. Denn das Mitglied erhielt die Leistung von einem Unternehmensteil von eBay, der seinen Sitz in Luxemburg hat.[2]
  • Gewerbliches eBay-Mitglied: Ein gewerbliches eBay-Mitglied erhielt dagegen bis 30.4.2018 eine Gebührenabrechnung, in der gar keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde. Hintergrund: Hier gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft[3] (auch als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet). Das gewerbliche eBay-Mitglied musste die Umsatzsteuer für Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens berechnen und ans Finanzamt abführen.
  • Neu ab 1. Mai 2018: Ab Mai 2018 gilt diese umsatzsteuerliche Sonderregelung nicht mehr. Ab 1.5.2018 erbringt eine in Deutschland ansässige Firma von eBay die Leistungen und stellt den eBay-Mitgliedern eine Rechnung mit ausgesiwesener deutscher Umsatzsteuer.[4]

Nun kamen in der Praxis bis zum 30.4.2018 Kleinunternehmer auf die Idee, sie könnten sich 4 % Umsatzsteuer sparen, indem sie sich anstatt als gewerbliches eBay-Mitglied einfach als privates eBay-Mitglied ausgeben. Denn Vorsteuern darf ein Kleinunternehmer ja sowieso nicht geltend machen.

Doch diese Überlegung war leider falsch. Denn die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG gilt selbst dann, wenn eBay luxemburgische Umsatzsteuer in seiner Gebührenrechnung ausweist. Schlimmer noch: Die Steuerschuldnerschaft bezieht sich bei einem falschen Mitgliedskonto auf den Rechnungsbetrag plus luxemburgischer Umsatzsteuer.

 
Praxis-Beispiel

Falsche Konten-Zuteilung führt zu steuerlicher Mehrbelastung für Zeiträume bis zum 30. April 2018

Kleinunternehmer Huber ließ sich für Zeiträume vor dem 30.4.2018 als privates eBay-Mitglied erfassen, um nur 15 % Umsatzsteuer zahlen zu müssen. In einer Rechnung werden 1.000 EUR zzgl. 150 EUR luxemburgische Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei einer Umsatzsteuerprüfung für die Jahre 2015 bis 2017 wird diese falsche Kontenbeantragung entdeckt. Auf die Höhe der nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG abzuführenden Umsatzsteuer hat das folgende Auswirkung:

 
  Steuerschuldnerschaft als gewerbliches eBay-Mitglied Steuerschuldnerschaft als privates eBay-Mitglied
Rechnungsbetrag 1.000 EUR 1.150 EUR
abzuführen 19 % Umsatzsteuer 190 EUR 218,50 EUR
Vorsteuerabzug 0 EUR 0 EUR

Durch den Versuch, sich 4 % Umsatzsteuer zu sparen, muss der Kleinunternehmer im Rahmen der Steuerschuldnerschaft mehr ans Finanzamt abführen als bei der richtigen Erfassung mit gewerblichen eBay-Mitgliedskonto. Ein Ausweg wäre eBay um rückwirkende Erfassung als gewerbliches Mitglied und um neue Rechnungen ohne luxemburgische Umsatzsteuer zu bitten.

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