Zu einer Differenz zwischen den von eBay ans Finanzamt gemeldeten Versteigerungserlösen und den vom Unternehmer im Gewinn des betreffenden Jahres ausgewiesenen Betriebseinnahmen kann es durch das Zuflussprinzip[1] bei der Einnahmen-Überschussrechnung[2] kommen.

 
Praxis-Beispiel

Differenz ist bei den Umsätzen zum Jahreswechsel zu suchen

Das Finanzamt konfrontiert einen eBay-Händler mit Kontrollmaterial von eBay. Für das betreffende Jahr hat eBay Versteigerungserlöse von 20.000 EUR gemeldet. In der Einnahmen-Überschussrechnung des betreffenden Jahres wurden jedoch nur 14.000 EUR als Einnahmen verbucht. Der Grund war, dass die Einnahmen für die Dezember-Auktionen kurz vor Weihnachten und zu Silvester von den Kunden erst im Januar des Folgejahrs auf dem Konto des eBay-Händlers eingingen und deshalb auch erst zutreffend in diesem Jahr versteuert wurden.

Bei möglichen Differenzen aufgrund des Zuflussprinzips bei der Einnahmen-Überschussrechnung kann der Nachweis, dass die Versteigerungserlöse lückenlos aufgezeichnet wurden, nur mit Hilfe des Finanzamts erbracht werden. Es empfiehlt sich dabei folgende Vorgehensweise:

  • Der eBay-Händler sollte vom Finanzamt die Aufschlüsselung der Umsatzsumme verlangen.
  • Zu den einzelnen Versteigerungserlösen, die eBay dem Finanzamt gemeldet hat, sollten die in späteren Jahren erfolgten Zahlungseingänge anhand von Kontoauszügen nachgewiesen werden.

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