Begriff

Die E-Bilanz ist die elektronische Darstellungsform des Jahresabschlusses. Sie ist von den Finanzbehörden definiert und wird aus der Buchhaltung des steuerpflichtigen Unternehmens gefüllt. Zu den Informationen, die mit der E-Bilanz übermittelt werden, gehören Stammdaten zum steuerpflichtigen Unternehmen, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und Kontoauszüge einiger Sachkonten. Die Übertragung erfolgt über das Internetportal ELSTER.

Jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende muss einmal jährlich seinen Jahresabschluss an das Finanzamt schicken, damit dieses die zu zahlenden Ertragsteuern festsetzen kann. Das geschieht in Deutschland auf elektronischem Weg mit der E-Bilanz. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden gemeinsam mit Stammdaten zum Unternehmen digital an die Finanzbehörden übertragen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Pflicht zur Abgabe der E-Bilanz ist in § 5b Abs. 1 EStG geregelt, der § 5b Abs. 2 EStG enthält eine Härtefallregelung.

Die Taxonomie, also die Form der digitalen Daten, wird regelmäßig vom Bundesfinanzministerium angepasst und erweitert. Die jeweils gültigen Vorgaben können unter www.esteuer.de abgerufen werden.

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