Jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende muss einmal jährlich seinen Jahresabschluss an das Finanzamt schicken, damit dieses die zu zahlenden Ertragsteuern festsetzen kann. Das geschieht in Deutschland auf elektronischem Weg mit der E-Bilanz. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden gemeinsam mit Stammdaten zum Unternehmen digital an die Finanzbehörden übertragen.

Die Verpflichtung zur Aufstellung einer E-Bilanz gilt, von der Härtefallregelung abgesehen, für alle, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und

  • ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln (Vergleich des Betriebsvermögens),
  • nach § 5 EStG verpflichtet sind, eine Gewinnermittlung vorzunehmen (Buchführungspflicht) oder
  • unter die Sonderregelung des § 5a EStG fallen (Handelsschiffe).

Das betrifft also alle Einzelunternehmer, Unternehmen in der Gesellschaftsform OHG und KG, Kapitalgesellschaften und Nicht-Kaufleute, die sich freiwillig ins Handelsregister eingetragen haben. Für die letzte Gruppe mit freiwilliger Eintragung gilt das nur, wenn der Gewinn im Wirtschaftsjahr 60.000 EUR übersteigt oder der Umsatz höher ist als 600.000 EUR im Kalenderjahr.

 
Hinweis

Keine unbillige Härte

Die Härtefallregelung wird vor allem bei Kleinstbetrieben möglich sein. Die elektronische Datenübermittlung muss für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar sein. Das ist z. B. dann gegeben, wenn die erforderliche Technik (Hard- und Software) fehlt und nur mit einem erheblichen Aufwand zu beschaffen ist. Auch die persönlichen Fähigkeiten des Steuerpflichtigen, die Datenfernübertragung zu nutzen, spielen eine Rolle. Der im Gesetz geforderte Antrag zur Anwendung der Härtefallklausel wird dann automatisch angenommen, wenn Bilanz und GuV in Papierform dem Finanzamt zugeschickt werden.

 
Hinweis

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Nicht den Vorschriften der E-Bilanz unterliegen die Unternehmen, die ihren Gewinn mit Hilfe der EÜR ermitteln. Diese sind zur elektronischen Übermittlung des wesentlich einfacheren Formulars verpflichtet.

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