Artikel 245 der Richtlinie 2006/112/EG — Aufbewahrungsort
Frage 1. Ist die Mitteilung des Aufbewahrungsortes vorgeschrieben, wenn dieser außerhalb des betreffenden Mitgliedstaats liegt?
Frage 2. Wenn ja, auf welche Weise erfolgt diese Mitteilung?
Frage 3. Dürfen auf Papier ausgestellte Rechnungen außerhalb des betreffenden Mitgliedstaats aufbewahrt werden?
Artikel 247 Absatz 1 der Richtlinie 2006/112/EG — Zeitraum der Aufbewahrung
Frage 4. Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?
Artikel 247 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG — Form der Aufbewahrung
Frage 5. Dürfen auf Papier ausgestellte Rechnungen in elektronischer Form aufbewahrt werden?
Frage 6. Dürfen elektronisch ausgestellte Rechnungen in Papierform aufbewahrt werden?
Frage 7. Müssen die Daten, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der elektronisch aufbewahrten Rechnungen gewährleisten, im Falle einer elektronischen Signatur oder des elektronischen Datentauschs (EDI) aufbewahrt werden?
Artikel 247 Absatz 3 der Richtlinie 2006/112/EG — Aufbewahrung in einem Drittland
Frage 8. Dürfen Rechnungen in einem Drittland aufbewahrt werden?
Frage 9. Wenn ja, unterliegt die Aufbewahrung bestimmten Bedingungen?
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