Im letzten Prozessschritt werden Kaufvertragsverhandlungen – i. d. R. mit den beiden aussichtsreichsten Bietern – durchgeführt. In diesen Verhandlungen wird schließlich der Kaufvertrag mit dem optimalen Bieter einschließlich der vom Verkäufer zu übernehmenden Garantien verhandelt. Bestandteil ist die finale Festlegung des Kaufpreises. Auch gilt es, die Transaktion kartellrechtlich zu prüfen, die Kreditverträge zu finalisieren, etwaige Gremienentscheidungen einzuholen und dann letztlich den Kaufvertrag zu unterzeichnen (sog. Signing). Nach Signing erfolgt, oftmals zeitversetzt, das Closing. Closing bezeichnet letztlich den Übergangsstichtag der Anteile und die Überweisung des Kaufpreises.

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