Zweiter Prozessschritt des Unternehmensverkaufs ist die Käuferansprache. Zu diesem Zweck müssen zunächst potenzielle Kaufinteressenten identifiziert werden. Diese können entweder der Gruppe der Finanzinvestoren (Private Equity) oder der Gruppe der strategischen Investoren angehören. In jüngster Zeit gibt es zudem eine dritte Gruppe, die sog. Family Offices. Hierbei handelt es sich um vermögende Familien, die ihre finanziellen Mittel partiell – ähnlich einem Finanzinvestor – in direkten Unternehmensbeteiligungen anlegen. Die möglichen Interessenten müssen entsprechend ihrer Attraktivität als Käufer in eine Rangfolge gebracht werden. In diesem Zusammenhang spricht man auch von der "Long List" der grundsätzlich in Frage kommenden Kaufinteressenten und von der "Short List" der prioritären und bevorzugt zu behandelnden potenziellen Investoren. Auf der Grundlage dieser Listen erfolgt die Ansprache der Kaufinteressenten. Nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung wird den Kaufinteressenten das Informationsmemorandum zugesandt. Im Vorfeld wird oftmals zusätzlich zum Informationsmemorandum auch ein sog. Teaser an die Kaufinteressenten verteilt. Dieses Dokument enthält eine Kurzdarstellung des Kaufobjekts, um ein erstes Interesse zu wecken.

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