Die Bewertung der Rückstellung für drohende Verluste richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften über die Rückstellungsbewertung. Bewertungsmaßstab ist der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu schätzende notwendige Erfüllungsbetrag. Die Bewertung einer Drohverlustrückstellung bemisst sich nach dem sog. Verpflichtungsüberschuss, der Saldogröße zwischen Aufwand und Ertrag. Neben vertraglich vereinbarten Haupt- und Nebenleistungen sind auch darüber hinaus gehende, durch das schwebende Geschäft verursachte konkrete wirtschaftliche Vorteile in die Beurteilung einzubeziehen. Ferner sind die allgemeinen Regeln zur Abzinsung von Rückstellungen zu beachten.

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