Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwand Übernachtungskosten2
    pauschal nachgewiesen pauschal
Doppelte Haushaltsführung (im Inland) mit eigenem Hausstand

Erste und letzte1 Fahrt:

-tatsächliche Aufwendungen

-mit eigenem Pkw alternativ 0,30 EUR je gefahrenen km

3 Monate5 28 EUR

An- und Abreisetag bei Familienheimfahrten 14 EUR
Die notwendigen Aufwendungen in der nachgewiesenen Höhe Obergrenze: 1.000 EUR mtl.

Eine Heimfahrt je Woche: -tatsächliche Aufwendungen mit Flugzeug, ansonsten Entfernungspauschale (nicht bei Firmenwagen) von 0,30 EUR je Entfernungs-km³, ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer4

oder

-Kosten eines 15-minütigen Telefonats
Doppelte Haushaltsführung (im Ausland) mit eigenem Hausstand S. inländische doppelte Haushaltsführung 3 Monate, s. die jeweils vom Bundesminister der Finanzen bekannt gegebenen Pauschbeträge für Auslandsreisen[1]

Die notwendigen Aufwendungen in der nachgewiesenen Höhe

Obergrenze: Fiktive Vergleichsmiete
Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand und Einsatzwechseltätigkeit im Inland6 Sämtliche Fahrten: tatsächliche Aufwendungen, mit eigenem Pkw 0,30 EUR je gefahrenem km Wie bei Arbeitnehmern mit eigenem Hausstand Die notwendigen Aufwendungen in der nachgewiesenen Höhe
Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand und Einsatzwechseltätigkeit im Ausland6 Sämtliche Fahrten: tatsächliche Aufwendungen, mit eigenem Pkw 0,30 EUR je gefahrenem km Wie bei Arbeitnehmern mit eigenem Hausstand Die notwendigen Aufwendungen in der nachgewiesenen Höhe

Erläuterungen

1 Die doppelte Haushaltsführung wird ohne zeitliche Grenze für die Gesamtdauer steuerlich anerkannt. Bei einer länger dauernden auswärtigen Beschäftigung dürfen die genannten Beträge für den gesamten Zeitraum abgezogen werden. Dies gilt ggf. auch für die letzte Fahrt bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung.

2 Übernachtungskosten dürfen nur noch auf Einzelnachweis als Werbungskosten berücksichtigt werden; das gilt auch bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland.

3 Statt der km-Pauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer können bei Menschen mit Behinderung 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer berücksichtigt werden, wenn der Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder mindestens 50 und eine erhebliche Gehbehinderung (Merkzeichen „G”) vorliegt.

4 Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können alternativ die tatsächlichen Aufwendungen steuerfrei erstattet werden, wenn diese höher sind.

5 Die Dauer berechnet sich allein nach der Abwesenheit von der Wohnung des Lebensmittelpunkts.

6 Die doppelte Haushaltsführung ohne eigenen Hausstand ist entfallen. Für Arbeitnehmer, die ausschließlich an wechselnden Einsatzstellen eingesetzt sind, gelten stattdessen zeitlich unbegrenzt Reisekostensätze.

[1]

S. Reisekosten.

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