Das Disagio ist der Differenzbetrag zwischen der vereinbarten Darlehenssumme (Darlehensschuld) und der tatsächlichen Auszahlungssumme; es wird üblicherweise in Prozent des Darlehensbetrags (z. B. "5 % Disagio") angegeben. Alternativ kann es auch als Auszahlungsbetrag oder -kurs bezeichnet sein (z. B. "95 % Auszahlungskurs").
Kreditaufnahme mit Vereinbarung eines Disagios
Die NeedMoney GmbH (Darlehensnehmerin) nimmt am 10.1.01 bei ihrer Hausbank (Darlehensgeber) ein Darlehen i. H. v. 100 TEUR zu nachfolgenden Konditionen auf:
- Darlehenssumme 100 TEUR, rückzahlbar zum 10.01.05
- 5 % Disagio (5 % von 100 TEUR = 5 TEUR)
Am 10.1.01 wird das Darlehen auf dem Bankkonto gutgeschrieben. Auf dem Kontoauszug werden 95 TEUR ausgewiesen, die sich wie folgt errechnen:
Darlehensbetrag (Darlehensschuld) | 100 TEUR |
abzüglich Disagio (5 %) | 5 TEUR |
= Auszahlungsbetrag (95 %) | 95 TEUR |
Die Summe aller Disagio- und Zinsaufwendungen entspricht regelmäßig dem Gesamtentgelt für die Kapitalüberlassung. Der Zinssatz kann während der gesamten Laufzeit des Darlehens oder nur während eines Teils der Laufzeit festgeschrieben sein (Zinsfestschreibungszeitraum).
Zusammenhang zwischen Zinsen und Disagio
Zwischen der Höhe des Darlehens-Zinssatzes und des Disagios besteht ein Zusammenhang:
- Je höher das Disagio, desto geringer sind die Zinsen während des Zinsfestschreibungszeitraums.
- Je niedriger das Disagio, desto höher sind die Zinsen.
Diese Korrelation kann aktiv zur Gestaltung von Kreditkonditionen und Abschreibungs- oder Aufwandspotenzial genutzt werden.
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