Das Disagio ist der Differenzbetrag zwischen der vereinbarten Darlehenssumme (Darlehensschuld) und der tatsächlichen Auszahlungssumme; es wird üblicherweise in Prozent des Darlehensbetrags (z. B. "5 % Disagio") angegeben. Alternativ kann es auch als Auszahlungsbetrag oder -kurs bezeichnet sein (z. B. "95 % Auszahlungskurs").

 
Praxis-Beispiel

Kreditaufnahme mit Vereinbarung eines Disagios

Die NeedMoney GmbH (Darlehensnehmerin) nimmt am 10.1.01 bei ihrer Hausbank (Darlehensgeber) ein Darlehen i. H. v. 100 TEUR zu nachfolgenden Konditionen auf:

  • Darlehenssumme 100 TEUR, rückzahlbar zum 10.01.05
  • 5 % Disagio (5 % von 100 TEUR = 5 TEUR)

Am 10.1.01 wird das Darlehen auf dem Bankkonto gutgeschrieben. Auf dem Kontoauszug werden 95 TEUR ausgewiesen, die sich wie folgt errechnen:

 
Darlehensbetrag (Darlehensschuld) 100 TEUR
abzüglich Disagio (5 %) 5 TEUR
= Auszahlungsbetrag (95 %) 95 TEUR

Die Summe aller Disagio- und Zinsaufwendungen entspricht regelmäßig dem Gesamtentgelt für die Kapitalüberlassung. Der Zinssatz kann während der gesamten Laufzeit des Darlehens oder nur während eines Teils der Laufzeit festgeschrieben sein (Zinsfestschreibungszeitraum).

 
Praxis-Tipp

Zusammenhang zwischen Zinsen und Disagio

Zwischen der Höhe des Darlehens-Zinssatzes und des Disagios besteht ein Zusammenhang:

  • Je höher das Disagio, desto geringer sind die Zinsen während des Zinsfestschreibungszeitraums.
  • Je niedriger das Disagio, desto höher sind die Zinsen.

Diese Korrelation kann aktiv zur Gestaltung von Kreditkonditionen und Abschreibungs- oder Aufwandspotenzial genutzt werden.

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