Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebens- bzw. Rentenversicherung ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen des Versicherers ganz oder zum Teil bezugsberechtigt. Als Versorgungsleistungen kommen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Betracht. Die Direktversicherung ist – neben Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds – einer der 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
Die Steuerfreiheit von Beiträgen zu einer Direktversicherung ist in § 3 Nr. 63 EStG geregelt. Die Pauschalversteuerung der Beiträge aus Altzusagen erfolgt nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung.
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