So buchen Sie richtig

Direktversicherung mit Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber schließt vor dem 1.1.2005 auf das Leben eines Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab. Er erklärt sich bereit, die Beiträge zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlen und auch die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. Bezugsberechtigt nach dem Versicherungsvertrag sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Versicherungsprämie in Höhe von 1.752 EUR ist jährlich durch Banküberweisung zu leisten und als Betriebsausgabe abziehbar.

Der Vorgang ist der Lohnsteuer zu unterwerfen und pauschal zu versteuern. Die pauschalierte Lohnsteuer beträgt 350,40 EUR (20 % aus 1.752 EUR), der Solidaritätszuschlag 19,27 EUR (5,5 % aus 350,40 EUR) und die pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren 17,52 EUR (5 % aus 350,40 EUR).[1] Die Pauschalsteuer beträgt insgesamt 387,19 EUR.

Buchungsvorschlag

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
4165/6140 Aufwendungen für Altersversorgung 1.752,00 1748/3725 Verbindlichkeiten für Einbehaltungen von Arbeitnehmern 1.752,00
4167/6147 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge 387,19 1741/3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 387,19
[1] Der Kirchensteuer-Pauschsatz der pauschalierten Lohnsteuer ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch.

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