Immer wichtiger wird auch die Fähigkeit des Chefs, im moderierten Team-Gespräch Projekte zu führen. Hier muss der Chef die Rolle des Moderators einnehmen. Dazu muss er das Gespräch der Gruppe steuern, ohne fachlich einzusteigen. Ohne Übung und Erfahrung ist das nicht ganz einfach.

Wenn Sie sich das als Chef selbst nicht zutrauen oder zumuten möchten, können Sie dazu Moderationsseminare belegen oder erstmalig einen externen Moderator einschalten. Das gilt auch für Abteilungs- und Projektleiter. Auch hier sollten Sie dafür sorgen, dass das Gesprächs- und Moderationstraining zu den regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen gehört. Das bedingt auch eine entsprechende IT-Ausstattung.

 
Hinweis

Wirksam präsentieren, moderieren und kommunizieren

Immer mehr Mitarbeiter wünschen sich eine wirksame und effiziente Meetingkultur. Organisationsexperten sind sich einig, dass hier noch vieles optimiert werden kann. Das ist Chefaufgabe. Sie sind gut beraten, die Kommunikationskultur in der Firma regelmäßig auf Aufwand und Ertrag zu prüfen und diese ggf. veränderten Kommunikationsanforderungen und – bedürfnissen anzupassen. um wirksam zu präsentieren, moderieren und kommunizieren.

Auch wenn es zu Konflikten zwischen den Mitarbeitern oder in den Teams kommt, ist die Geschäftsführung gefordert. Aktives Konfliktmanagement unter Einbeziehung vonDritten in einem Mediationsprozess führt zu schnelleren und oft auch kostengünstigeren Ergebnissen. Hier muss die Geschäftsführung im "Krisenfall" die richtigen Entscheidungen treffen. Aus der laufenden Rechtsprechung ergibt sich, dass Sie als Geschäftsführer externen Rat einholen müssen, wenn Sie einen Sachverhalt nicht selbst fundiert beurteilen und entscheiden können.

Wirtschaftsmediation ist ein Verfahren, das die Entscheidungsautonomie bei den Betroffenen belässt, das kreativer – weil interessengerechter – und schließlich schneller und damit kostengünstiger ist.

Besonders geeignet sind die Fälle, in denen zwischen den Beteiligten noch ein Gesprächsfaden besteht, der Fall von Ihnen / den Beratern noch nicht "verrechtlicht" wurde und die Wahl auch noch nicht durch Vertragsklauseln vorgeprägt ist, also völlige Freiwilligkeit herrscht. Beispiele sind:

  • Betriebsinterne Konflikte zwischen verschiedenen Führungsebenen und bei unterschiedlicher "Sprache" (Techniker-Kaufleute-Vertrieb). Häufig ergeben sich Probleme bei der Übernahme von Verantwortung und aus Furcht vor persönlichen Konsequenzen.
  • Häufige Anwendungsfälle sind Langzeitverträge mit zwangsläufiger Fehlertendenz, wie z.  B. Softwareentwicklungsverträge
  • Komplexe Streitigkeiten zwischen Unternehmen, z.  B. auch im gewerblichen Rechtsschutz (hier gibt es oft vorgeschaltete gerichtliche Eilverfahren und Mediation zur Vermeidung langwieriger Hauptsacheverfahren).
  • Produkthaftungsverfahren mit Verbraucherbeteiligung (u. U. komplizierte Mehrparteienkonstellationen unter Beteiligung der Versicherungen)
  • Konflikte mit der Gefahr der Imageschädigung durch die Öffentlichkeit, wenn z. B. eine "Streitgeneigtheit" nach außen getragen wird."
 

Weiterführende Informationen:

Deutscher AnwaltVerein, Arbeitsgemeinschaft Mediation: https://mediation.anwaltverein.de/startseite

Deutsche Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement (gwmk): www.dgmw.de

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