Mit seinem Antrag legt sich der Unternehmer zwar für 2 Jahre fest. Diese Bindung kann der Unternehmer aber in jedem Einzelfall unterlaufen. Gem. § 25a Abs. 8 UStG kann er die Lieferung in jedem einzelnen Fall nach den allgemeinen Grundsätzen der Umsatzsteuer unterwerfen.

Soweit beim Kauf von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten Umsatzsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer berechnet worden ist, darf er diese aber erst in dem Voranmeldungszeitraum als Vorsteuer abziehen, in dem er die Umsatzsteuer für die umsatzsteuerpflichtige Lieferung anmelden muss. Der Vorsteuerabzug erfolgt also im Voranmeldungszeitraum des Verkaufs. Das gilt auch dann, wenn der Einkauf längere Zeit zurückliegt.

 
Praxis-Beispiel

Wechsel von der Differenzbesteuerung zur Regelbesteuerung

Herr Huber ist Kunsthändler und hat im Dezember vom Maler Rosenberg für 4.280 EUR ein Bild erworben, das dieser selbst von Hand gemalt hat. Maler Rosenberg hat ihm die Umsatzsteuer mit 7 % = 280 EUR in Rechnung gestellt. Diese Umsatzsteuer darf Herr Huber nicht als Vorsteuer abziehen, weil er für Kunstgegenstände die Differenzbesteuerung beantragt hat.

Herr Huber verkauft dieses Bild am Ende des folgenden Jahres an den Unternehmer Meier für 9.520 EUR. Herr Meier erwirbt das Bild zur Dekoration seiner Büroräume. Herr Meier ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Daher verzichtet Herr Huber in diesem Einzelfall auf die Differenzbesteuerung und unterwirft die Lieferung des Bildes mit 19 % der Umsatzsteuer. Konsequenz ist, dass er die Vorsteuer von 280 EUR nunmehr nachträglich im Monat Oktober des Folgejahres geltend machen darf.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 9.520 8400/4400 Erlöse 19 % USt 8.000
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 1.520
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1571/1401 Abziehbare Vorsteuer 7 % 280 2709/4830 Sonstige Erträge unregelmäßig 280

Bei einem Wechsel zur Regelbesteuerung wird im Voranmeldungszeitraum des Verkaufs nicht nur die Umsatzsteuer, sondern auch die Vorsteuer aus dem Einkauf, der schon einige Zeit zurückliegen kann, erfasst, so dass folgendes Ergebnis eintritt:

 
Von Herrn Huber berechnetes Entgelt 8.000 EUR × 7 % = 560 EUR
abzüglich Vorsteuer aus Einkauf 280 EUR
Per Saldo ans Finanzamt zu zahlen 280 EUR
 
Praxis-Tipp

Wahlmöglichkeit beim Verkauf

Der Unternehmer geht kein Risiko ein, wenn er bei Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten die Differenzbesteuerung beantragt. Er kann sich auch dann noch jederzeit die für ihn günstigste Lösung aussuchen. Ist der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt und hat der Unternehmer mit Vorsteuer eingekauft, kann er den Einzelumsatz der Umsatzsteuer unterwerfen.

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