LfSt Bayern, 29.1.2021, S 0316b.1.1 - 1/1 St43

 

1. Allgemeines

Als wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 29.12.2016 wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2018 das Instrument der Kassen-Nachschau eingeführt. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben, vgl. § 146b AO. Das Verfahren ist nicht auf elektronische Kassen beschränkt, sondern kann z.B. auch bei offenen Ladenkassen, bei Taxametern oder Geldgewinnspielgeräten durchgeführt werden.

 

2. Prüfungsauftrag

Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung im Sinne der §§ 193 ff AO. Anstelle einer Prüfungsanordnung i. S. d. § 196 AO wird dem Steuerpflichtigen zu Beginn einer Kassen-Nachschau ein Prüfungsauftrag ausgehändigt. Dieser enthält eine Anlage über die wesentlichen Rechten und Pflichten des Steuerpflichtigen im Rahmen der Kassen-Nachschau.

 

Normenkette

AO 1977 § 146b

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