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Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG stellt einen eigenständigen Bestandteil der externen Rechnungslegung von sogenannten kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften dar. Deshalb ist die Entsprechenserklärung mit dem Jahresabschluss und ggf. mit dem Konzernabschluss sowie den übrigen Unterlagen nach § 325 Abs. 1 HGB zum Bundesanzeiger einzureichen und damit offenzulegen. Die Frist hierfür beträgt für kapitalmarktorientierte Gesellschaften nach § 325 Abs. 4 HGB grundsätzlich 4 Monate. § 327 a HGB gewährt Erleichterungen für solche Gesellschaften, die lediglich Schuldtitel mit großer Stückelung (100.000 EUR) an einem organisierten Markt gelistet haben. Anschließend wird die Entsprechenserklärung mit den übrigen in § 325 Abs. 1 HGB genannten Unterlagen im Unternehmensregister veröffentlicht.

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